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9. Dänemark.
. Jan. Das Folkething einigt sich schließlich mit dem Landsthing über
das Wehrpflichtgesetz und die bisher zwischen beiden bestandene
Differenz bez. der Wehrpflicht der Geistlichen.
. Febr. Folkething: Der Finanzminister zieht seine Vorlage bez. einer
außerordentlichen Steuer (von ca. 1 Mill. Thlr.) für diese Session
zurück, da durch verschiedene Ersparnisse und Eingänge die Unter-
bilanz auf 200,000 Thlr. herabgesunken sei.
„ Das Landsthing genehmigt einstimmig in dritter Lesung den
Gesetzesentwurf betr. das Finanzwesen Islands.
„Beide Thinge haben das Finanzgesetz für 1869—f70 erledigt,
so daß dem baldigen Schluß der Session nichts mehr im Wege steht.
„ Das Folkething stimmt dem Gesetzentwurf bez. des Finanzwesens
Islands auch seinerseits zu, erhöht aber den festen Beitrag für
Island von 15,000 auf 30,000 Thlr.
„ Schluß des Reichstags.
u. April. Das isländische Althing, dessen in der Session von 1867
angenommener Entwurf zu einem Verfassungsgesetz für Island die
kgl. Genehmigung nicht erhalten hat, wird durch kgl. offenen Brief
geschlossen unter Anordnung neuer Wahlen.
. Juni. Toast des Königs bei Gelegenheit des Königsschießens des
Kopenhagener Schützenvereins die „dänische Brüderschaft"“.
Der König fügt seinem Danke für die ihm dargebrachten Wünsche bei:
„Neben den Sorgen, welche er mit seinem Volke durchgemacht habe, sei es
ihm stets ein Trost gewesen, dasselbe auf den Weg der Ehre geführt zu haben.
Es könne Keiner mehr als er den Wunsch hegen, daß die aufrichtigste und
eifrigste Hoffaung Dänemarks bald in Erfüllung gehen möge, wobei er sich