Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

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Schweden und Norwegen. 
Wichtigkeit sein mußte, die den Ländereien auferlegten Steuern nach dem 
Gradmesser zu entrichten, welcher am wenigsten großen Schwankungen unter- 
worfen ist, und als Folge der Reform, welche durch die Vereinfachung der 
Steuergesetzgebung in Angriff genommen worden ist, bin ich geneigt, Vor- 
schläge zu machen über die Ablösung der Grundrenten nach einem billigen 
Verrechnungsmodus. Die Repräsentanten der schwedischen Kirche sind in 
dem verflossenen Jahre zum erstenmal versammelt gewesen in Gemäßheit der 
neuen Verfassung über eine allgemeine Kirchenversammlung, und ihre Ver- 
handlungen bestätigen meine Hoffnung, daß diese Versammlungen ihrer hohen 
Bedeutung entsprechen werden... In meiner Proposition über den Zustand 
der Finanzen und über die finanziellen Bedürfnisse habe ich die Ausgaben 
so beschränkt, daß sie, mit Inbegriff der Zinsen und der jährlichen Rückzah- 
lungen auf unsere bedeutenden Eisenbahnanleihen, mit den in Anschlag ge- 
brachten Einnahmen ohne die Erhöhung irgend einer Steuer bestritten werden 
können. Mit Beziehung auf gewisse Einnahmen= und Ausgabentitel, rück- 
sichtlich deren mir bis jetzt allein das Beschlußrecht zustand, proponire ich, daß 
ihr künftig an deren Prüfung theilnehmen werdet. In Anbetracht der Lage 
habe ich mich dahin entschieden, die Fortsetzung unserer Eisenbahnbauten in 
einer größeren Ausdehnung, als nach dem in den letzten Jahren befolgten 
Plan nicht in Frage zu stellen. Ein erneuertes Leben in der Entwicklung 
unserer Hilfsquellen dürfte außerdem eine kräftigere Förderung staatsdienlicher 
Unternehmungen erlauben, welche jetzt zurückstehen müssen.“ 
19. Jan. (Norwegen). Storthing: Gleichzeitig wie dem schwedischen 
22. 
23. 
Reichstag wird auch dem Storthing der Entwurf einer neuen 
Unionsacte zwischen beiden Königreichen vorgelegt. 
„ (Norwegen). Das Storthing verwirft die liberalen Vorschläge 
zu Abänderung des Art. 92 der Verfassung bez. Religionsfreiheit 
der Beamten. 
„ (Schweden). Reichstag: Die Regierung legt demselben den in 
der Thronrede angekündigten Entwurf einer neuen Armceorganisation 
vor. Derselbe ist von einer einläßlichen Denkschrift des Kriegs- 
ministers begleitet. 
Der Kriegsminister bemerkt von vorneherein: daß die Stellung der ver- 
einigten Reiche zum europäischen Staatsverbande, sowie die ganze Richtung 
der geistigen und materiellen Interessen jeden Gedanken an eine Angriffs- 
politik ausschließe, so daß ein großes stehendes Heer nicht nöthig sei, allein es 
könnten auch Kämpfe ausbrechen, bei denen Schwedens Freiheit und Selb- 
ständigkeit bedroht würde. Die jehige schwedische Armee sei aber nicht stärker 
als 30,000 Mann. Ein Feind könne höchstens mit ungefähr 100,000 Mann 
in Schweden eindringen, und die Hauptarmee müsse dieser Macht mit dersel- 
ben Summe die Spitze bieten können, außer 20,000 Mann, welche die Ver- 
bindungen des Feindes hemmen müssen und deren Bildung man den Nor- 
wegern überlassen könne. Doch nur im Fall äußerster Kraftanstrengung sei 
dieses Bedürfniß vorhanden, und man könne sonst mit 68,000 Mann aus- 
kommen. Der Friedensfuß solle 36,000 Mann stark sein. Außerdem solle 
es Ersatztruppen etwa 50,000 Mann, Kriegsreserve ungefähr 40,000 Mann 
und Landsturm auf 100,000 bis 120,000 Mann berechnet geben. Die all- 
gemeine Wehrpflicht wird eingeführt, ohne Loosung und Freikauf, und dauert 
vom 20. bis zum 40. Jahr. In der Armee selbst wird nur 10 Jahre ge- 
dient, die übrige Zeit im Landsturm. Dabei wird berechnet, daß die eigent- 
liche Stärke des Friedensfußes nicht mehr als 19,000 Mann betragen wird. 
Der Friedensfuß beträgt 0,pEt., der kleinere Kriegsfuß 1,8, der größere
	        
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