12. Tũrkei.
3. Jan. Die Pforte erhält die Einladung Frankreichs zu der europäischen
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Conferenz behufs Regelung ihrer Differenz mit Griechenland.
„ Ein Decret regelt die bisher getroffenen Maßregeln gegen die
griechischen Unterthanen.
Nachdem die Verträge zwischen der Pforte und Griechenland suspendirt
worden sind, werden die griechischen Unterthanen in der Türkei unter die
Landesgesetze gestellt. Griechische Unterthanen, welche entweder von griechischen
Unterthanen abstammen, oder durch das Londoner Protokoll solche geworden
sind, werden je nach Belieben der Regierung ausgewiesen werden. Diejenigen,
welche als ottomanische Unterthanen geboren und griechische Unterthanen mit
griechischen Pässen geworden sind, müssen entweder ihre frühere Nationalität
annehmen oder werden ausgewiesen. Wenn sie zurückkehren, werden sie ent-
weder als ottomanische Unterthanen betrachtet oder, falls sie dieß verweigern,
unwiderruflich vom ottomanischen Gebiete ausgeschlossen. Die in Bezug auf
die griechische Handelsmarine getroffenen Verfügungen bleiben aufrecht erhalten.
„ (Candia). Auch der junge Petropulaki ergibt sich mit 150 Frei-
schärlern.
„ Zusammentritt der europäischen Conferenz in Paris behufs Bei-
legung der türkisch-griechischen Differenz. Die Türkei erhält in
derselben berathende und beschließende, Griechenland bloß berathende
Stimme.
„ Daud Pascha ist in Wien thätig, um der Pforte die Mittel
für Herstellung eines türkischen Eisenbahnsystems zu sichern.
„ (Candia). Alle Mitglieder der provisorischen Regierung sind
gefangen, vier getödtet, die Archive aufgefunden.
„ Die Pariser Conferenz beschließt eine an Griechenland zu rich-
tende „Declaration". Die Pforte tritt nach einigem Zögern dem
Beschlusse bei (s. allg. Chronik).
„ (Rumänien). Die II. Kammer lehnt die geforderte Anleihe
ab und will nur die Emission von Schatzbons auf ein Jahr bee-
willigen.