2 Allgemeine Chronik.
Kaiser nimmt in Folge davon das Entlassungsgesuch dieser Minderheit an,
ohne auch noch die Adreßdebatte des Abg. Hauses abzuwarten.
15. Jan. (Rußland: Ostseeprovinzen). Der livländische Landtag richtet eine Adresse
um- Schutz der vertragsmäßigen Landesrechte (petition of rights) an den
aiser.
16. „ (Deutschland — Bayern). Die Regierung legt der II. Kammer das
Budget für 1870 vor. Dasselbe stellt eine Steuererhöhung von 1/ Mill. fl.
in Aussicht. Außerdem fordert der Kriegsminister 6 Mill. fl. für außer-
ordentliche Militärbedürfnisse.
17. „ (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper gesteht der Regierung die gerichtliche
Verfolgung Nocheforts zu.
18. „ (Nordd. Bund: Sachsen). Die II. Kammer genehmigt einstimmig die
Aushebung der sehr beschränkenden Bestimmung der sächsischen Verfassung bez.
der Redefreiheit der Volksvertreter und vertauscht dieselbe mit der sehr liberalen
der nordd. Bundesverfassung. . »
„ (Deutschland — Baden). Die II. Kammer entzieht die milden Stiftun-
gen der bisherigen kirchlichen und stellt sie unter weltliche Verwaltung.
19. „ (Deutschland — Bayern). Der Dompropst v. Döllinger erläßt eine sehr
entschlossene Erklärung gegen die von der Mehrheit des Concils geforderte In-
fallibilitätserklärung des Papstes. ..
(Rom). Concil: Die „Allg. Augsb. Zig.“ ist in der Lage, die Vorgänge
des Concils, welche die päpstliche Curie mit dem tiefsten Geheimniß zu um-
geben bemüht ist, ans Tageslicht zu ziehen und namentlich die päpstliche Vor-
lagen 2c. sofort zu veröffentlichen. . s.
21. „ (Nordd. Bund: Schwarzburg-Rudolstadt). Die Neuwahlen zum Land-
tag, der in Folge seiner Weigerung, die Steuern und Sporteln zu erhöhen,
aufgelöst worden war, fallen gegen die Regierung aus.
„ „ (Deutschland — Baden). Die II. Kammer beschließt die Einführung
er allgemeinen Stimmrechts, aber mit Beibehaltung des indirecten Wahl-
ystems.
22. „ (Nordd. Bund: Preußen). Das Abg. Haus lehnt in der Berathung der
Kreisordnungsvorlage die von der Regierung geforderte k. Ernennung der
Amtshauptleute ab und beschließt deren Wahl durch die Amtsvertretungen.
Die Regierung, in dieser Frage unterlegen, hat kein Interesse mehr an der
weiteren Berathung der Vorlage.
„ „ (Nordd. Bund: Sachsen). Die I. Kammer lehnt den von der II. Kam-
mer angenommenen Abrüstungsantrag ihrerseits mit 24 gegen 21 Stimmen
ab. Die Regierung hat alles aufgeboten, um dieses Ziel zu erreichen.
b„ (Frankreich). NRochefort wird vom Gerichte verurtheilt.
(Nom). Concil: Die Majorität des Concils bittet den Papst, die Frage
der Unfehlbarkeit durch ein Deeret des Concils definiren zu lassen.
(Verein. Staaten). Der Congreß nimmt Virginien wieder in die Union
auf und läßt seine Vertreter in beiden Häusern zu.
23. „ (Oesterreich u. Preußen). Der Erzherzog Karl Ludwig erwiedert den
vorjährigen Besuch des Kronprinzen von Preußen in Wien durch einen solchen
am Hofe von Berlin.
(Deutschland). In Bayern, am Rheine und in Schlesien tritt unter den
gebildeten Katholiken eine sehr lebhafte Opposition gegen die in Nom beab-
sichtigte Unfehlbarkeitserklärung des Papstes zu Tage.
26. „ (Nom). Concil: Die Minorität des Concils bittet den Papst, die Frage
der Unfehlbarkeit nicht zur Entscheidung zu bringen und ihr die Nothwen-
digkeit einer nähern Prüfung derselben zu ersparen.
28. „ (Oeutschland — Bayern). Der Reichsrath beschließt mit allen gegen
12 Stimmen eine Adresse an die Krone, die mit den Absichten der patriotisch-
katholischen Partei vollkommen Hand in Hand geht und dem Ministerium
Hohenlohe ein Mißtrauensvotum ertheilt. Der König verweigert die Annahme
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