128 Preußen und der norddeutsche Vund.
Erwerbung des franz. Saigoun (in Cochinchina) — aus Abneigung
gegen mögliche Colonie-Jdeen — zur Tagesordnung über.
30. Nov. (Nordd. Bund). Der vermittelnde Vorschlag des Bundes-
kanzlers vom 26. d. M. ist bereits von den Regierungen sämmt-
licher Großmächte (außer Frankreich) und der Pforte angenommen
worden. Die weitere Förderung der Sache und die förmliche Ein-
ladung zur Conferenz in London wird die englische Regierung über-
nehmen.
„ (Nordd. Bund). Fürst Lynar geht mit Briefen des Königs
von Prcußen von Versailles nach Stuttgart, München und Dresden.
1. Dec. (Nordd. Bund). Der VBundesrath ertheilt dem Vertrage mit
Bayern bez. der deutschen Frage schließlich doch auch einstimmig seine
Genehmigung.
„ „ (Preußen). Auch der akademische Senat der Universität Breslau
beschließt, gegen die Eingriffe des Bischofs in die Rechte der Uni-
versitäten energischen Protest zu erheben und den Cultus= und Unter-
richtsminister um Schutz wider das Vorgehen gegen die katholischen
Docenten anzugehen.
„ — 4. „ (Der Krieg). BVlutige Kämpfe mit der Loirearmee. Ge-
neral Chancy erringt zuerst einige Erfolge gegen die deutschen Streit-
kräfte vor Orleans. Die Deutschen ergreifen indeß alsbald wieder
die Offensive und nehmen nach zweitägiger Schlacht Orleans wieder
ein. Die Loirearmce zieht sich südlich und nördlich der Loire gegen
Bourges und gegen Tours zurück.
3., (Nordd. Bund). Der Bundeskanzler richtet an die Negierung
von Luxemburg und gleichzeitig auch an die Garantiemächte von 1867
eine Note, in welcher er eine Reihe vou Verletzungen der Neutralität
Seitens Luxemburgs constatirt und dahin schließt:
„Hiermit sind die Voraussetzungen, an welche die kgl. Regierung die Be-
obachtung der Neutralität des Großherzogthums knüpfen mußte, nicht mehr
vorhanden. In Folge dessen hat der Unterzeichnete auf Befehl Sr. Maj. des
Königs die Ehre, der großh. Regierung zu erklären, daß die kgl. Regierung
auch ihrerseits in den militärischen Operationen der deutschen
Heere sich durch keine Rücksicht auf die Neutralität des Groß-
herzogthums mehr gebunden erachtet, und daß sie die Verfolgung
ihrer Ansprüche an die Regierung des Großherzogthums wegen der ihr
durch Nichtaufrechthaltung der Neutralität zugefügten Schädigung und die
nöhhigen Maßregeln zur Sicherstellung gegen ähnliche Vorkommnisse sich
vorbehält.“
4. „Der König von Bayern richtet eigenhändige Schreiben an sämmt-
liche deutsche Souveräne, den König von Preußen ausgenommen, so
wie an die Senate der drei freien Städte, mit ihm bei Sr. Maj.
dem König von Preußen in Anregung zu bringen, daß die Aus-
übung der Bundespräsidialrechte mit Führung des Titels eines
„ deutschen Kaisers“ verbunden werde: