Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

132  VBeuisches  Reich.  (Februar  17.)

Ausgaben  erhöhen  sich  bei  der  allgemeinen  Finanzverwaltung  um  rund
24¼½¼  Mill.

Der  ordentliche  Etat  balanziert  mit  4941  876060  M.  #gegen  das
Vorjahr  mehr  1282614  121  M.);  im  außerordentlichen  Etat  (93201992  M.
Ausgaben)  bleiben  durch  Anleihe  7275764  M.  aufzubringen.

17.  Febr.  Preisgestaltung  für  landwirtschaftl.  Erzeugnisse.

Als  Ergebnis  einer  Beratung  deutscher  Hochschullehrer  für  landwirtschaftl.
  Betriebslehre  über  die  künftige  Preisgestaltung  für  landwirtschaftl.
  Erzeugnisse  werden  Leitsätze  mitgeteilt,  die  in  ihrem  allgemeinen
  Teile  lauten:  1.  Das  erste  Ziel  ist  die  möglichste  Vermehrung
der  Bodenerzeugnisse  durch  volle  Sicherung  der  techn.  und  wirtschaftl.
  Leistungsfähigkeit  der  Landwirtschaft.  Der  Aufrechterhaltung  oder
womöglich  Vermehrung  der  Gesamterzeugung  sind  durch  den  Mangel  an
erfahrenen  Betriebsleitern,  durch  die  Knappheit  der  menschlichen  und  tierischen
  Arbeitskräfte  und  des  Kunstdüngers  enge  Schranken  gesetzt.  2.  Das
Recht  und  die  Pflicht  der  Kommunalverbände,  zur  Bestellung  geeignetes
Land,  das  der  Besitzer  nicht  bestellen  kann  oder  will,  anderweit  bebauen
zu  lassen,  muß  beibehalten  werden.  Ein  darüber  hinausgehender  Anbauzwang
  verbietet  sich  bei  der  Eigenart  des  landwirtschaftl.  Betriebes.  Er
würde  im  Kriege  noch  verhängnisvoller  wirken  als  im  Frieden.  3.  Für
die  Ernährung  der  Tiere  dürfen  Körner  und  Hackfrüchte  in  ländl.  und
städt.  Betrieben  nur  insoweit  beansprucht  werden,  wie  es  nach  Deckung
des  unbedingten  menschlichen  Ernährungsbedarfes  möglich  ist.  Unter  den
Tieren  geht  das  Arbeitsvieh  vor.  Schafe  und  Rinder  müssen  in  solcher
Zahl  gehalten  werden,  wie  es  zur  wirtschaftl.  Ausnutzung  der  nicht  oder
nicht  mehr  für  menschliche  Nahrung  geeigneten  Bodenerzeugnisse  zweckmäßig
ist.  Die  tierische  Höchsterzeugung  kann  nicht  durch  möglichst  große  Bemessung,
  sondern  durch  richtige  Abgrenzung  der  Zahl  der  Tiere  erreicht
werden.  Die  Schweinehaltung  erschwert  am  meisten  die  Verhinderung  widerrechtlicher
  Verfütterung  menschlicher  Nahrungsmittel.  Die  Anpassung  der
Schweinezahl  an  die  dafür  verfügbare  Futtermenge  ist  also  unter  Berücksichtigung
  des  Weide-  und  Abfallfutters  besonders  wichtig.  4.  Die  vorstehenden
  Ziele  sind  nicht  nur  durch  Zwangseingriffe,  sondern  in  erster
Linie  durch  eine  sachgemäße  Preisgestaltung  für  alle  Erzeugnisse  des
Bodens  und  der  Tierhaltung  zu  erreichen.  Die  jetzige  Preisgestaltung  hat
sich  im  Lauf  der  Kriegszeit  in  völlig  unrichtiger  und  auf  die  Dauer  verhängnisvoller
  Richtung  entwickelt.  Indem  man  bei  niedriger  Preisfestsetzung
von  Brotgetreide  und  Kartoffeln  die  Preisentwicklung  der  tierischen  Erzeugnisse,
  vor  allem  des  Fleisches,  zulange  frei  laufen  ließ  und  erst  spät  durch
Höchstpreise  regelte,  hat  sich  das  falsche  und  verhängnisvolle  Preisverhältnis
entwickelt,  dessen  alsbaldige  Berichtigung  notwendig  ist.  5.  Die  gesamte
Preisbemessung  muß  so  erfolgen,  daß  das  Hauptziel,  die  Beschaffung  möglichst
  ausreichender  Nahrungsmittel  für  die  Menschen,  erreicht  wird.  Sie
ist  derart  zu  gestalten,  daß  auch  für  Betriebe  in  besonders  ungünstiger
natürlicher  und  wirtschaftlicher  Lage  sowie  für  die  von  Frauen  geleiteten,
von  Arbeitskräften  stark  entblößten  Betriebe  eine  die  Lebensfähigkeit  gewährleistende
  Rente  sich  ergibt.  Daß  dabei  besonders  günstig  liegende  ge.
triebe  eine  höhere  Rente,  als  unbedingt  notwendig  wäre,  erzielen,  ist  unvermeidlich.
  6.  Eine  höhere  Festsetzung  der  gesamten  Preislage,  als  hiernach
  erforderlich,  ist  unzulässig.  Die  freie  Preisbildung  für  einzelne  wirtschaftliche
  Haupterzeugnisse  ist  unmöglich,  weil  sie  für  weite  Volkskreise  zur
unerträglichen  Ueberteuerung  führen  muß.  Die  Politik  des  Anreizes  ist
zu  verwerfen.  Nur  der  Anbau  besonders  notwendiger  und  im  Frieden