Full text: Europäischer Geschichtskalender. Elfter Jahrgang. 1870. (11)

508 Klebersicht der Errignisse des Tahres 1870. 
2) Die weltliche Gewalt muß unbedingt nach den Anordnungen der 
geistlichen handeln. 
3) Die Kirche ist berechtigt, jegliche weltliche Herrschaft zu verleihen 
und zu nehmen. 
4) Der Papst hat das Recht, Länder und Völker, die nicht katho- 
lisch sind, katholischen Regenten zu schenken, welche sie zu Sklaven machen 
dürfen. 
5) Der Papst kann christliche Unterthanen, deren Fürst oder Obrig- 
keit vom Papste gebannt ist, zu Sklaven machen und verschenken. 
6) Die Kirchengesetze über die kirchliche Frciheit und die päpstliche 
Macht ruhen auf göttlicher Inspiration. 
„ 7) Die Kirche hat das Recht, die unbedingte Censur über alle 
Schriften zu üben. 455½ 
8). Der Papst hat das Recht, Staatögesetze, Staatsverträge, Ver- 
fassungen u. s. w. ungiltig zu erklären, von ihrer Befolgung zu entbin“ 
den, sobald sie den Rechten der Kirche, des Clerus nachtheilig scheinen. 
(Hier sprechen am deutlichsten die Sätze des Syllabus Nr. 57. 30. 31. 
34. 44. 54.F 62. 80.) 
9) Der Papst hat das Recht, die weltlichen Machthaber, Kaiser und 
Könige, wegen Vergehen zu tadeln und erforderlichen Falls zu strafen, so- 
wic jede Sache vor das geistliche Forum zu ziehen, bei der eine Todsünde 
concurrirt. 
10) Ohne Zustimmung des Papstes darf keinem Geistlichen, keiner 
Kirche irgend eine Steuer oder Abgabe auferlegt werden. 
11) Der Papst hat das Recht; vom Eide gegen Fürsten, die er 
excommunicirt, und vom Gehorsam gegen sie und ihre Gesetze zu ent- 
binden. 
12) Der Papst kann alle Rechtsverhältnisse der Gebannten, insbe- 
sondere ihre Ehe lösen. 
13) Der Papst kann von jeder Verpflichtung (Eid, Gelübde) ent- 
binden vorher oder nachher. 
Die vollständigen urkundlichen und thätlichen Beweise dieser Sätze 
sind am genannten Orte nachzulesen. 
In denselben Tagen, da die Entscheidung vom 18. Juli bekannt 
wurde, entspann sich der deutsch-französische Krieg. Zwei Kriegserklärungen 
auf einmal: die päpstliche Unfehlbarkeit und der Fehdehandschuh des zweiten 
Kaiserreichs. Und beide waren gerichtet an dieselbe Adresse, an das deutsche
	        
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