Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 215
an, die für Deutschland erworbenen Gebiete mit denjenigen Einrichtungen in
den Haushalt des Reiches einzufügen, welche ihnen mit dem Reiche gemeinsam
sind oder ihnen von letzterem gewährt werden. Es kommt darauf an, dafür
Sorge zu tragen, daß die äußere Lage der Beamten des Reiches den An-
forderungen entspreche, welche im öffentlichen Interesse an sie gestellt werden
müssen. Ich hatte gehofft, daß Ihnen auch ein Etat für die Verwaltung
des deutschen Heeres, wie er den dauernden Bedürfnissen desselben genügt,
würde vorgelegt werden können. Der Umfang, in welchem die durch den
Krieg veranlaßten Arbeiten alle Kräfte der Verwaltung auch über die Dauer
des Krieges hinaus in Anspruch genommen haben, und die Umgestaltung, in
welcher ein Theil des Heeres begriffen ist, haben leider die rechtzeitige Auf-
stellung dieses Etats verhindert. Ich bin daher genöthigt, Ihre Zustimmung
dafür in Anspruch zu nehmen, daß die Uebergangszeit, welche die Reichs-
verfassung bis zum Schlusse des laufenden Jahres für den Militär-Etat be-
stimmt, noch auf das kommende Jahr ausgedehnt werde. Der
Ihnen vorzulegende Etat verlangt von den Bundesstaaten keine höheren Bei-
träge für die Zwecke des Reiches, als der jetzt geltende. Der Haushalt des
Jahres 1870 hat, ungeachtet der Wirkungen des Krieges, einen Ueberschuß
gelassen, wegen dessen Verwendung Ihnen eine Gesetzvorlage zugeht. Die
Ordnung des Münzwesens, welche die Verfassung dem Reiche überweist, hat
seit Jahren die Sorge der Regierungen in Anspruch genommen und das In-
teresse des Volks beschäftigt. Ich habe den Augenblick für gekommen gehalten,
um den Grund für diese Ordnung zu legen, nachdem eine ganz Deutschland
umfassende Regelung des Münzwesens möglich geworden ist und die wirth-
schaftlichen Verhältnisse für dieselbe niemals günstiger waren, als jetzt. Der
Bundesrath ist mit der Berathung einer Gesetzvorlage beschäftigt, welche zunächst
eine umlaufsfähige Goldmünze schaffen und die Grundzüge eines gemeinsamen
deutschen Münzwesens feststellen soll. Die Sicherung einer Eisenbahnver-
bindung zwischen Deutschland und Italien durch die Schweiz, welche
bereits im verflossenen Jahre von dem norddeutschen Reichstag beschlossen wurde,
wird Gegenstand Ihrer Berathungen werden. Die Regierungen und die Volks-
vertretungen Italiens und der Schweiz haben die Ausführung dieses großen
Unternehmens bereitwillig unterstützt. Ich bin gewiß, daß die mit demselben
verbundenen wirthschaftlichen und politischen Interessen von den deutschen Re-
gierungen und dem deutschen Reichstage nicht geringer werden gewürdigt wer-
den, als Dieß in den beiden anderen Ländern geschehen ist. Die Gewährung
einer billigen Ausgleichung für die Beschränkungen, welchen die in den Bereich
neuer oder erweiterter Festungsanlagen gezogenen Grundstücke unterworfen
werden müssen, ist von den verbündeten Regierungen von Neuem zum Gegen-
stande der Berathungen gemacht worden. Als Ergebniß derselben wird Ihnen
eine Gesetzvorlage zugehen. Auch der Entwurf eines Gesetzes über die Reichs-
beamten wird, wie ich hoffe, Ihnen vorgelegt werden können. Die von Frank-
reich bisher gezahlte und in den ersten Monaten des künftigen Jahres zu
zahlende Kriegsentschädigung wird zu einem wesentlichen Theile zur
Tilgung der Anleihen verwendet werden, welche der norddeutsche Bund für die
Kriegführung gemacht hatte. Für einen Theil dieser Anleihen ist die Tilgung
bereits erfolgt oder durch Kündigung vorbereitet, für einen Theil bedarf sie
Ihrer Zustimmung. Es wird Ihnen deßhalb eine Vorlage zugehen. Im
Vertrauen auf eine stetige Fortentwicklung der innern Zustände Frankreichs
im Sinne der Beruhigung und Befestigung habe ich es für thunlich gehalten,
die Räumung der Departements, deren Besetzung nach den Friedensbedingungen
bis zum Mai künftigen Jahres in Aussicht genommen war, schon jetzt eintreten
zu lassen. Die Bürgschaften, welche an Stelle des aufgegebenen Pfandes treten,
werden Sie aus dem am 12. d. M. darüber geschlossenen Abkommen er-
sehen, und mit demselben wird Ihnen zu Ihrer Prüfung und verfassungs-
mäßigen Genehmigung eine Convention über die Zugeständnisse vorgelegt wer-