Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

                    Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.                             255 
der Oberpräsident ermächtigt alle Maßregeln ungesäumt zu treffen, welche er 
zur Abwendung der Gefahr für erforderlich erachtet. Zu polizeilichen Zwecken, 
insbesondere auch zur Ausführung der vorbezeichneten Maßnahmen, ist der 
Oberpräsident berechtigt, die in Elsaß-Lothringen stehenden Truppen zu re- 
quiriren. In Bezug auf die Stellung und Aufgabe des Oberpräsidenten ist 
noch folgendes zu bemerken: Das Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 hat die 
Verantwortlichkeit für alle Verfügungen und Anordnungen des Kaisers als 
der höchsten Staatsgewalt dem Reichskanzler übertragen. Wenn damit zu- 
gleich die oberste Leitung der Verwaltung in seine Hand gelegt ist, so sprachen 
doch gewichtige Gründe dafür, diese Leitung nicht in gleicher Weise zu centra- 
lisiren, wie es französischer Brauch war. Es hätte dazu am Sitze des Reichs- 
kanzlers einer sehr beträchtlichen Behörde bedurft, deren Umfang und Kosten- 
aufwand außer Verhältniß zur Größe des Landes gestanden haben und deren 
erfolgreiche Wirksamkeit durch die Entfernung und die dadurch bedingte 
Schwierigkeit des Verkehrs mit Land und Leuten vielfach gehemmt sein würde. 
Gerathener schien es, die unmittelbare Aufsicht sowohl als die Ausübung der 
vollziehenden Gewalt einem Beamten im Lande selbst anzuvertrauen, und ihm 
eine der Absicht der Decentralisation, sowie dem Ausnahmezustande des Landes 
entsprechende Machtvollkommenheit einzuräumen. Darauf beruht die Ernen- 
nung eines Oberpräsidenten.“ 
Gleichzeitig wirft die „Elsäß. Corr.“ folgende Rückschau auf das, was in 
der kurzen Zeit der deutschen Herrschaft bereits für das wiedergewonnene 
Reichsland geschehen ist. „Auf dem Gebiete des Verkehrswesens sind die Ver- 
besserungen für jedermann ins Auge fallend. Die Briefe und Pakete werden 
von der Post wohlfeiler und sicherer besorgt. der Geldverkehr, sowie der Bezug 
von Zeitungen ist durch eine Reihe zweckmäßiger Einrichtungen sehr erleichtert. 
Die Telegraphenstationen sind vermehrt, und während früher diese Einrich- 
tungen vielen größeren Orten vorenthalten und kleineren Orten verliehen 
wurden, wenn sie sich dem französischen Präfecten wohlgefällig erwiesen hatten, 
wird dermalen einfach nach der Bedeutung des Ortes und den Bedürfnissen 
der Bevölkerung die Frage entschieden. Das Tabaksmonopol ist gefallen und 
der Producent ist von einer Reihe lästiger Formalitäten befreit worden. Fort- 
gesetzten Bemühungen gelang es, der Industrie den Markt Frankreichs unter 
nicht sehr bedeutenden Beschränkungen auch für das nächste Jahr noch offen zu 
halten, während es mit dem 1. Jan. den weiten Markt des Zollvereins ohne 
irgend ein Hinderniß betreten kann. Durch die bisherige Zollfreiheit schon 
wurde der Handel mit einigen für die Oekonomie des Landes sehr erheblichen 
Producten zu erfreulicher Höhe gebracht. Die Rebleute sind einer drückenden 
Concurrenz entledigt, und verkaufen die mittleren und bessern Sorten fast um 
das Doppelte der Preise, die bis zum Monat August üblich waren. Die 
Entschädigungsgelder für Schäden an Hab und Gut und für körperliche Ver- 
letzungen wurden und werden nach einem freisinnigen Maßstabe festgestellt, und 
ihre Auszahlung erfolgt, wie es die ungeheure Arbeitslast nur immer erlaubt. 
Nachdem die französischen Justizbeamten trotz alles Entgegenkommens es für 
patriotisch erachtet hatten, ihre Posten zu verlassen und das Land der Wohl- 
that der Rechtssprechung zu berauben, ging man an die Organisation des 
Gerichtswesens, und mit dem 1. October begannen der oberste Gerichtshof und 
die Landesgerichte ihre Functionen.  Der obligatorische Schulunterricht ward 
eingeführt, und das Land selbst ist es, welches die Früchte einer allgemeinen 
und gründlichen Erziehung zu genießen haben wird. Es wird fernerhin un- 
möglich sein, daß in Städten wie Mühlhausen 3000 schulpflichtige Kinder die 
Schule nie oder nur wenige Tage des Jahres besuchen. Auch das höhere 
Schulwesen wurde reorganisirt, und es wird dermalen in neunzehn Gymnasien 
und Lyceen Unterricht ertheilt. Vor wenigen Tagen ist der Erlaß des Fürsten 
Reichskanzlers in Betreff der Errichtung einer Universität in Straßburg ein- 
getroffen, und im neuen Jahre noch wird diese Universität die getrennten und
	        
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