Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

 
 
 
                    Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.                          37 
die evangelische Kirchenverfassung und die Einführung der Presbyterial= und 
Synodal-Ordnung in Hessen. 
„   „ (Bayern.) II. Kammer: bewilligt einen weiteren außerordent- 
lichen Militärcredit mit 146 gegen 4 Stimmen. — Die Eingabe 
eines clericalen Bauernvereins bez. „Vergewaltigung des Oberhaupts 
der kath. Kirche“ wird vom Präsidenten der Kammer einfach zu den 
Akten signirt, da eine solche Angelegenheit nicht zur Competenz der 
Kammer gehöre. 
„   „ (Württemberg.) II. Kammer: bewilligt einen weiteren außer- 
ordentlichen Militärcredit mit allen gegen 1 Stimme, die I. Kammer 
einstimmig. 
6.   „ Antwort Bismarcks auf die Rechtfertigungsschrift der luxemburgi- 
schen Regierung. 
       Das Berliner Cabinet hält seine Behauptung wegen des von Luxemburg 
verübten Neutralitätsbruchs aufrecht und erklärt, daß diese Thatsache durch 
den Rechtfertigungsversuch der großh. Regierung in keiner Weise widerlegt sei. 
Um so bereitwilliger nimmt der Bundeskanzler das Geständniß der großh. 
Regierung an: daß sie nicht die Macht besitze, die Neutralität allen Möglich- 
keiten gegenüber wahren zu können, und dieses Geständniß ist für den Bundes- 
kanzler ein sehr erwünschter Anlaß, einen Commissär nach Luxemburg zu 
entsenden, mit welchem die großh. Regierung erforderlichen Falls über die 
Mittel zur Aufrechthaltung der Neutralität berathen könne. 
7.   „ (Preußen.) Abg.-Haus: Budgetberathung: die 30,000 Thlr. 
Aversum an den Nordd. Bund für die Besorgung speziell preuß. ausw. 
Angelegenheiten werden gegen die Fortschrittspartei und einen Theil 
der Nationalliberalen bewilligt. 
„   „ (Bayern.) Der Erzbischof von München erläßt einen langen 
und weitschweifigen Hirtenbrief über die Unfehlbarkeit: über die „wahre 
Bedeutung der gegenwärtigen Bewegung gegen dieselbe will er seine 
Diöcesanen aufklären“ und meint zeigen zu können, daß „dieselbe ganz 
und gar unberechtigt und ungerechtfertigt ist.“ Zu diesem Behufe 
sucht er sein eigenes Benehmen vor, während und nach dem Concil 
zu rechtfertigen: 
       Danach war er nur „gegen die Nothwendigkeit und Zweikmäßigkeit der for- 
mellen Definition des Dogma“ auf dem Concil. „Wir waren bei Unserer 
Haltung auf dem Concil geleitet einzig und allein von der Rücksicht auf die 
vielen Kinder der Kirche, die schwachen Glaubens sind, und von der Besorgniß 
daß jener Haß und jene Abneigung gegen die Kirche, welche jetzt so offen und 
ungescheut besonders in der Tagespresse sich kundgeben, durch Entstellung der 
kirchlichen Lehre noch mehr Schaden und Unheil anstiften möchten, als es schon 
bisher geschehen. Wir urtheilten selbstverständlich nach Unseren persönlichen 
Anschauungen, Wahrnehmungen und Ueberzeugungen, und waren dabei weit 
entfernt, Unser Urtheil für das allein wahre und richtige zu halten. Denn 
der einzelne Bischof ist nicht im Stande, die Bedürfnisse der gesammten Kirche 
zu Überschauen, er sieht auch bloß die Gegenwart, nicht aber in die Zukunft. 
Der heilige Geist allein ist es, der weiß, was der Kirche wahrhaft frommt und 
ihr nothwendig ist. Als darum der heilige Geist durch das Concil gesprochen, 
haben Wir keinen Augenblick gezögert, Uns seinem Ausspruch zu unterwerfen 
und damit das zu thun, was Vernunft und Glaube von jedem Katholiken
	        
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