Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 37
die evangelische Kirchenverfassung und die Einführung der Presbyterial= und
Synodal-Ordnung in Hessen.
„ „ (Bayern.) II. Kammer: bewilligt einen weiteren außerordent-
lichen Militärcredit mit 146 gegen 4 Stimmen. — Die Eingabe
eines clericalen Bauernvereins bez. „Vergewaltigung des Oberhaupts
der kath. Kirche“ wird vom Präsidenten der Kammer einfach zu den
Akten signirt, da eine solche Angelegenheit nicht zur Competenz der
Kammer gehöre.
„ „ (Württemberg.) II. Kammer: bewilligt einen weiteren außer-
ordentlichen Militärcredit mit allen gegen 1 Stimme, die I. Kammer
einstimmig.
6. „ Antwort Bismarcks auf die Rechtfertigungsschrift der luxemburgi-
schen Regierung.
Das Berliner Cabinet hält seine Behauptung wegen des von Luxemburg
verübten Neutralitätsbruchs aufrecht und erklärt, daß diese Thatsache durch
den Rechtfertigungsversuch der großh. Regierung in keiner Weise widerlegt sei.
Um so bereitwilliger nimmt der Bundeskanzler das Geständniß der großh.
Regierung an: daß sie nicht die Macht besitze, die Neutralität allen Möglich-
keiten gegenüber wahren zu können, und dieses Geständniß ist für den Bundes-
kanzler ein sehr erwünschter Anlaß, einen Commissär nach Luxemburg zu
entsenden, mit welchem die großh. Regierung erforderlichen Falls über die
Mittel zur Aufrechthaltung der Neutralität berathen könne.
7. „ (Preußen.) Abg.-Haus: Budgetberathung: die 30,000 Thlr.
Aversum an den Nordd. Bund für die Besorgung speziell preuß. ausw.
Angelegenheiten werden gegen die Fortschrittspartei und einen Theil
der Nationalliberalen bewilligt.
„ „ (Bayern.) Der Erzbischof von München erläßt einen langen
und weitschweifigen Hirtenbrief über die Unfehlbarkeit: über die „wahre
Bedeutung der gegenwärtigen Bewegung gegen dieselbe will er seine
Diöcesanen aufklären“ und meint zeigen zu können, daß „dieselbe ganz
und gar unberechtigt und ungerechtfertigt ist.“ Zu diesem Behufe
sucht er sein eigenes Benehmen vor, während und nach dem Concil
zu rechtfertigen:
Danach war er nur „gegen die Nothwendigkeit und Zweikmäßigkeit der for-
mellen Definition des Dogma“ auf dem Concil. „Wir waren bei Unserer
Haltung auf dem Concil geleitet einzig und allein von der Rücksicht auf die
vielen Kinder der Kirche, die schwachen Glaubens sind, und von der Besorgniß
daß jener Haß und jene Abneigung gegen die Kirche, welche jetzt so offen und
ungescheut besonders in der Tagespresse sich kundgeben, durch Entstellung der
kirchlichen Lehre noch mehr Schaden und Unheil anstiften möchten, als es schon
bisher geschehen. Wir urtheilten selbstverständlich nach Unseren persönlichen
Anschauungen, Wahrnehmungen und Ueberzeugungen, und waren dabei weit
entfernt, Unser Urtheil für das allein wahre und richtige zu halten. Denn
der einzelne Bischof ist nicht im Stande, die Bedürfnisse der gesammten Kirche
zu Überschauen, er sieht auch bloß die Gegenwart, nicht aber in die Zukunft.
Der heilige Geist allein ist es, der weiß, was der Kirche wahrhaft frommt und
ihr nothwendig ist. Als darum der heilige Geist durch das Concil gesprochen,
haben Wir keinen Augenblick gezögert, Uns seinem Ausspruch zu unterwerfen
und damit das zu thun, was Vernunft und Glaube von jedem Katholiken