6. Schweiz.
5.—8. Jan. (Tessin.) Gr. Rath: beschließt in Abwesenheit der unter-
cenerinischen Deputirten, daß er in der Verschiebung der auf den
8. d. angesetzten Volksabstimmung über die Verfassungsrevision eine
Beeinträchtigung der cantonalen Autonomie und der Verfassungsrechte
des Volks wie der gesetzgeb. Gewalt erblicke und verlangt vom Staats-
rath, daß er unverweilt Ersatzwahlen für die ausgetretenen Mitglieder
von Unter-Cenere anordne, obgleich die verfassungsmäßige Gesammt-
erneuerung der Behörde schon auf den 12. Febr. fällt. Der Staats-
rath lehnt es ab, dem Verlangen zu entsprechen. Der Bundesrath
billigt seinerseits die Haltung des Staatsraths.
1. Febr. Die gesammte franz. Ostarmee (Bourbaki) ca. 90000 M.
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stark mit allem ihrem Kriegsmaterial tritt, von den Deutschen, die ihnen
den Rückzug abgeschnitten haben und sie hart bedrängen, durch Ueberein-
kunft ihres zeitweiligen Oberbefehlshabers Gen. Clinchant mit Ge-
neral Herzog im jämmerlichsten Zustande im Neuenburgischen auf
Schweizergebiet über und wird entwaffnet.
„ Die gesammte franz. Ostarmee ist bereits auf die einzelnen Kan-
tone vertheilt und in denselben, freundlich aufgenommen, untergebracht.
„ Der Bundesrath sendet Hrn. Pioda, den schweiz. Gesandten bei
der ital. Regierung, einen gebornen Tessiner, nach dem Tessin, um
allseitig im Sinne einer Versöhnung zu wirken.
„ (Tessin.) Allg. Wahlen in den Gr. Rath. Auch die Unter-
Ceneriner betheiligen sich an denselben. Die Aussichten auf eine Ver-
ständigung ohne Trennung mehren sich.
„ (Aargau.) Der Regierungsrath versagt dem Fastenmandat des
Bischofs von Basel, der darin das neue Dogma von der päßpstlichen
Unfehlbarkeit in den Vordergrund stellt, sein Placet und verbietet
den Geistlichen die Verlesung der betreffenden Abschnitte.
„Das neue eidg. Anlehen für Deckung der Kriegsbedürfnisse wird
mehrfach überzeichnet. Das Ausland betheiligt sich dabei direct nur