Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

432 
Schweij. 
Der Reg.-Rath hatte beantragt: „1. Der Regierungsrath sei zu ermäch- 
tigen, dem h. Diöcesan-Vorort Solothurn für sich und zu Handen sowohl 
der Übrigen h. Diöcesanstände als des hochw. Bischofs von Basel, in moti- 
virter Zuschrift den Austritt des Cantons Aargau von Staatswegen aus dem 
gegenwärtigen Diöcesanverbande des Bisthums Basel zu erklären, mit dem 
Beifügen, daß der Canton vom Tage seiner Austrittserklärung an alle weiteren 
staatlichen Verbindlichkeiten gegen die Diöcesananstalt als erloschen betrachte. 
2. Der Regierungsrath sei zu beauftragen, auch die Herren drei Domcapitu- 
laren des Cantons von dieser Schlußnahme sofort in Kenntniß zu setzen mit 
der weiteren Eröffnung, daß sie in Folge dessen von Seite des Staates ihrer 
Stellung und der damit verbundenen Präbenden enthoben seien. 3. Der 
Regierungsrath sei einzuladen, mit aller Beförderung über die künftige Ord- 
nung der kirchlichen Verhältnisse des Cantons im ganzen Umfange dem Großen 
Rathe Bericht und Anträge zu hinterbringen." Nach dem Antrage der 
Commissionsmehrheit beschließt nunmehr der Große Rath: „1. Der Re- 
gierungsrath hatte gerechte Veranlassung, den Antrag auf Austritt des Can- 
tons Aargau von Staatswegen aus dem gegenwärtigen Diöcesanverbande des 
Bisthums Basel zu stellen. 2. Der Große Rath erklärt grundsätzlich im 
Sinne einer Trennung von Staat und Kirche den Austritt aus dem Bisthums- 
verbande von Staatswegen. 3. Der Regierungsrath wird eingeladen, die zur 
Vollziehung dieser grundsätzlichen Schlußnahme nothwendigen gesetzlichen Be- 
stimmungen und Anträge im Sinne seines Berichtes vom 16. August abhin, 
resp. des Antrags 3 vorzulegen.“" Bei Namensaufruf stimmen für Antrag 1 
der Commission 101 Mitglieder, dagegen 39 (abwesend 32); für Anträge 2 
und 3 stimmen 100, dagegen 42 (abwesend 30). 
10. Oct. Nachdem sowohl Deutschland als Italien die Uebernahme der 
23. 
31. 
auf sie fallenden Subvention für das Gotthardunternehmen beschlos- 
sen, gelangen auch die Verhandlungen mit der Berliner Disconto- 
gesellschaft, der Darmstädter Bank, dem Schaffhausen'schen Bankverein, 
Rothschild, Oppenheim in Köln und Bleichröder in Berlin wegen Be- 
schaffung des für die Gotthardeisenbahn außer der Subvention der 
betheiligten Staaten von 85 Millionen Francs erforderlichen Bau- 
kapitals zum Abschluß. Das zu bildende internationale Consortium 
wird aus einer schweizerischen, einer italienischen und einer deutschen 
Gruppe bestehen. 
„ Die Gotthardconferenz genehmigt die mit dem Consortium abge- 
schlossene Finanzconvention, bezeichnet Luzern (gegen Zürich) zum Sitz 
der Direction und wählt zum Präsidenten der letzteren die bisherige 
Seele des ganzen Unternehmens Dr. Alfred Escher von Zürich. 
„ In Basel werden die Grundlagen eines Vertrags für die Er- 
bauung auch einer Eisenbahn über den Splügen neben derjenigen über 
den Gotthard abgeschlossen: 
Die Unterzeichner sind Repräsentanten einestheils schweizerischer und ita- 
lienischer Interessenten, anderntheils einer Gesellschaft in Frankfurt a. M., 
welche sich anheischig macht, das Actien= und Obligationenkapital zu liefern 
und den Bau in vier Jahren zu vollenden, vorausgesetzt, daß sie Subsidien 
im Betrage von 25 Mill. Frs. erhält, deren man 8 Mill. von der Schweiz, 
4½ Mill. von Deutschland und 121½ Mill. von Italien zu erhalten hofft, 
und daß Italien unverweilt die Concession für die auf sein Gebiet fallende Strecke 
ertheilt. Das Gesellschaftskapital beträgt 60 Mill. (20 Mill. in Actien und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.