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Schweij.
Der Reg.-Rath hatte beantragt: „1. Der Regierungsrath sei zu ermäch-
tigen, dem h. Diöcesan-Vorort Solothurn für sich und zu Handen sowohl
der Übrigen h. Diöcesanstände als des hochw. Bischofs von Basel, in moti-
virter Zuschrift den Austritt des Cantons Aargau von Staatswegen aus dem
gegenwärtigen Diöcesanverbande des Bisthums Basel zu erklären, mit dem
Beifügen, daß der Canton vom Tage seiner Austrittserklärung an alle weiteren
staatlichen Verbindlichkeiten gegen die Diöcesananstalt als erloschen betrachte.
2. Der Regierungsrath sei zu beauftragen, auch die Herren drei Domcapitu-
laren des Cantons von dieser Schlußnahme sofort in Kenntniß zu setzen mit
der weiteren Eröffnung, daß sie in Folge dessen von Seite des Staates ihrer
Stellung und der damit verbundenen Präbenden enthoben seien. 3. Der
Regierungsrath sei einzuladen, mit aller Beförderung über die künftige Ord-
nung der kirchlichen Verhältnisse des Cantons im ganzen Umfange dem Großen
Rathe Bericht und Anträge zu hinterbringen." Nach dem Antrage der
Commissionsmehrheit beschließt nunmehr der Große Rath: „1. Der Re-
gierungsrath hatte gerechte Veranlassung, den Antrag auf Austritt des Can-
tons Aargau von Staatswegen aus dem gegenwärtigen Diöcesanverbande des
Bisthums Basel zu stellen. 2. Der Große Rath erklärt grundsätzlich im
Sinne einer Trennung von Staat und Kirche den Austritt aus dem Bisthums-
verbande von Staatswegen. 3. Der Regierungsrath wird eingeladen, die zur
Vollziehung dieser grundsätzlichen Schlußnahme nothwendigen gesetzlichen Be-
stimmungen und Anträge im Sinne seines Berichtes vom 16. August abhin,
resp. des Antrags 3 vorzulegen.“" Bei Namensaufruf stimmen für Antrag 1
der Commission 101 Mitglieder, dagegen 39 (abwesend 32); für Anträge 2
und 3 stimmen 100, dagegen 42 (abwesend 30).
10. Oct. Nachdem sowohl Deutschland als Italien die Uebernahme der
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auf sie fallenden Subvention für das Gotthardunternehmen beschlos-
sen, gelangen auch die Verhandlungen mit der Berliner Disconto-
gesellschaft, der Darmstädter Bank, dem Schaffhausen'schen Bankverein,
Rothschild, Oppenheim in Köln und Bleichröder in Berlin wegen Be-
schaffung des für die Gotthardeisenbahn außer der Subvention der
betheiligten Staaten von 85 Millionen Francs erforderlichen Bau-
kapitals zum Abschluß. Das zu bildende internationale Consortium
wird aus einer schweizerischen, einer italienischen und einer deutschen
Gruppe bestehen.
„ Die Gotthardconferenz genehmigt die mit dem Consortium abge-
schlossene Finanzconvention, bezeichnet Luzern (gegen Zürich) zum Sitz
der Direction und wählt zum Präsidenten der letzteren die bisherige
Seele des ganzen Unternehmens Dr. Alfred Escher von Zürich.
„ In Basel werden die Grundlagen eines Vertrags für die Er-
bauung auch einer Eisenbahn über den Splügen neben derjenigen über
den Gotthard abgeschlossen:
Die Unterzeichner sind Repräsentanten einestheils schweizerischer und ita-
lienischer Interessenten, anderntheils einer Gesellschaft in Frankfurt a. M.,
welche sich anheischig macht, das Actien= und Obligationenkapital zu liefern
und den Bau in vier Jahren zu vollenden, vorausgesetzt, daß sie Subsidien
im Betrage von 25 Mill. Frs. erhält, deren man 8 Mill. von der Schweiz,
4½ Mill. von Deutschland und 121½ Mill. von Italien zu erhalten hofft,
und daß Italien unverweilt die Concession für die auf sein Gebiet fallende Strecke
ertheilt. Das Gesellschaftskapital beträgt 60 Mill. (20 Mill. in Actien und