Full text: Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

Schweiz. 433 
40 Mill. in Obligationen) und die Frankfurter Gesellschaft, in welcher sich 
sehr achtungswerthe Häuser von Frankfurt und Wien befinden, bietet eine 
Kaution von 3½ Mill. an. Der Bau selbst wird von zwei Unternehmungs- 
gesellschaften, einer schweizerischen und einer italienischen ausgeführt. Die Ge- 
sellschaft wird sich sofort constituiren, und es ist ein Executivcomité aufgestellt, 
** itlerweile die Angelegenheit auf eben erwähnten Grundlagen weiter 
ördern soll. 
6. Nov. Eröffnung der außerordentl. Session der Bundesversammlung 
12. 
20. 
28. 
30. 
zur Berathung der Revision der Bundesverfassung. Der Nationalrath 
nimmt den Gegenstand sofort in Behandlung, während der Stände- 
rath zuwartet, bis die Beschlüsse des Nationalraths vorliegen. Die 
Stimmung sowohl der Räthe als der öffentlichen Meinung ist einer 
eingreifenden Revision günstig. Wie die Commissionen beider Räthe 
über die Vorschläge des Bundesraths hinausgingen, so gewärtigt man, 
daß die Räthe hie und da auch noch über die Vorschläge der Com- 
missionen hinausgehen würden. 
„ (Genf.) Die Staatsrathswahlen fallen gemäßigt radical aus. 
„ (Graubünden.) Die Standescommission beschließt, eine Sub- 
vention von 4 Mill. Fr. für die Splügenbahn an die Gemeinden 
auszuschreiben. 
„ (St. Gallen.) Gr. NRath: beschließt einstimmig 2 Mil. Fr. 
Subvention für die Splügenbahn. 
ü„ (argau.) Gr. Rath: beschließt auf den Antrag des Reg. Rathes 
und nach den Vorschlägen seiner Commission fast einstimmig die 
Trennung von Kirche und Staat. Hi-« 
Nach den Vorschlägen der Commission sollen bei der Trennung folgende 
Jiele im Auge gehalten werden: Beseitigung aller confessionellen Verfassungs- 
bestimmungen; Uebertragung der Führung der Geburts-, Ehe= und Todten- 
bücher an weltliche Beamte; Einführung der obligatorischen Civilel bez- Behand- 
lung des Begräbnißwesens als Polizeisache; Lossagung des Kantons vom 
Bisthumverbande; Erlaß eines Gesetzes über die kirchlichen Genossenschaften; 
Herausgabe der Pfründegüker; Einführung eines für die gesammte' Jugend, 
ohne Rücksicht auf die Gonkessin, passenden Religiensunterrichtes in sämmt- 
lichen Schulen. , ng 
1 Dec. Bundesversammlung: währt Bundesrath Welti. (Aargan) zum 
18. 
Ende 
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E— 
„ 
411 
** — 
Bundespräsidenten und. Bundesrath Cérésole (Waadt) zum Bundes- 
vicepräsidenten für 1872. 
„ Nationalrath: beendigt. die Revisionsberathung der ersten Hälfte 
der Bundesverfassung, um nach Neufahr auch die zweite Näffte in 
Behandlung zu nehmen. 
Dec. Die Revision der Bundesverfassung, soweit sie bis jetzt aus den 
Beschlüssen des Nationalraths hervorgegangen ist, findet lebhaften 
Widerstand von Seite der Bevölkerung der katholischen Kantone und 
von Seite der französischen Kantone namentlich des Waadtlandes. Die 
**2 gns Mehrheit des Schweizervolks scheint indeß mit dem Gange 
es „Revisionswerkes äämwestnden zu sein. . 
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