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40 Mill. in Obligationen) und die Frankfurter Gesellschaft, in welcher sich
sehr achtungswerthe Häuser von Frankfurt und Wien befinden, bietet eine
Kaution von 3½ Mill. an. Der Bau selbst wird von zwei Unternehmungs-
gesellschaften, einer schweizerischen und einer italienischen ausgeführt. Die Ge-
sellschaft wird sich sofort constituiren, und es ist ein Executivcomité aufgestellt,
** itlerweile die Angelegenheit auf eben erwähnten Grundlagen weiter
ördern soll.
6. Nov. Eröffnung der außerordentl. Session der Bundesversammlung
12.
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zur Berathung der Revision der Bundesverfassung. Der Nationalrath
nimmt den Gegenstand sofort in Behandlung, während der Stände-
rath zuwartet, bis die Beschlüsse des Nationalraths vorliegen. Die
Stimmung sowohl der Räthe als der öffentlichen Meinung ist einer
eingreifenden Revision günstig. Wie die Commissionen beider Räthe
über die Vorschläge des Bundesraths hinausgingen, so gewärtigt man,
daß die Räthe hie und da auch noch über die Vorschläge der Com-
missionen hinausgehen würden.
„ (Genf.) Die Staatsrathswahlen fallen gemäßigt radical aus.
„ (Graubünden.) Die Standescommission beschließt, eine Sub-
vention von 4 Mill. Fr. für die Splügenbahn an die Gemeinden
auszuschreiben.
„ (St. Gallen.) Gr. NRath: beschließt einstimmig 2 Mil. Fr.
Subvention für die Splügenbahn.
ü„ (argau.) Gr. Rath: beschließt auf den Antrag des Reg. Rathes
und nach den Vorschlägen seiner Commission fast einstimmig die
Trennung von Kirche und Staat. Hi-«
Nach den Vorschlägen der Commission sollen bei der Trennung folgende
Jiele im Auge gehalten werden: Beseitigung aller confessionellen Verfassungs-
bestimmungen; Uebertragung der Führung der Geburts-, Ehe= und Todten-
bücher an weltliche Beamte; Einführung der obligatorischen Civilel bez- Behand-
lung des Begräbnißwesens als Polizeisache; Lossagung des Kantons vom
Bisthumverbande; Erlaß eines Gesetzes über die kirchlichen Genossenschaften;
Herausgabe der Pfründegüker; Einführung eines für die gesammte' Jugend,
ohne Rücksicht auf die Gonkessin, passenden Religiensunterrichtes in sämmt-
lichen Schulen. , ng
1 Dec. Bundesversammlung: währt Bundesrath Welti. (Aargan) zum
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Ende
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Bundespräsidenten und. Bundesrath Cérésole (Waadt) zum Bundes-
vicepräsidenten für 1872.
„ Nationalrath: beendigt. die Revisionsberathung der ersten Hälfte
der Bundesverfassung, um nach Neufahr auch die zweite Näffte in
Behandlung zu nehmen.
Dec. Die Revision der Bundesverfassung, soweit sie bis jetzt aus den
Beschlüssen des Nationalraths hervorgegangen ist, findet lebhaften
Widerstand von Seite der Bevölkerung der katholischen Kantone und
von Seite der französischen Kantone namentlich des Waadtlandes. Die
**2 gns Mehrheit des Schweizervolks scheint indeß mit dem Gange
es „Revisionswerkes äämwestnden zu sein. .
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