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Türkei.
Ferman des Sultans regelt die Beziehungen desselben zu seinem
Suzerain: Tunis tritt in größere Abhängigkeit von der h. Pforte
als bisher.
Gegen die bindenden Verpflichtungen, welche der Bey eingegangen, wird er
durch die Erblichkeit seiner Würde in seiner Familie, d. h. nach mahomeda-
nischer Erbfolge-Ordnung des Seniorats (nicht nach europäischer in der Des-
cendenz nach Erstgeburt), belohnt. Die Regierungen, welche in den letzten
dreißig Jahren sich in Frankreich folgten, machten sämmtlich kein Hehl daraus,
daß im Interesse ihres algerischen Besitzes früher oder später Tunis ebenfalls
französisch werden müsse. In letzter Zeit auch von Italien bedroht, hat der
Bey in dem engeren Anschlusse an die suzeräne Macht, an „den Beherrscher
der Gläubigen“, das Mittel gefunden, die Selbständigkeit seines Landes mehr
zu sichern. Der neue Ferman ändert im Wesentlichen nichts an der bis-
herigen Stellung von Tunis. Er sichert dem Lande die Freiheit seiner inneren
Verwaltung, die Autonomie des Beys und die bisher von demselben geübte
Befugniß, mit fremden Mächten politische Verbindungen zu unterhalten; nur
ist ihm untersagt, Militär-Conventionen abzuschließen oder Landesabtretungen
zu bewilligen. Dagegen ist der Bey neuerdings verpflichtet — und hat sich
bereitwillig dazu verstanden — im Kriegsfalle der Hohen Pforte einen — in
dem Ferman bezeichneten — Theil seiner Truppen und seiner Flotte zur Ver-
fügung zu stellen.
1. Nov. Der päßpstl. Delegat Msggr. Franchi verläßt Konstantinopel wieder
19.
mit einem überaus freundlichen Schreiben des Sultans an den Papst,
in der Sache selbst aber ohne den mindesten Erfolg seiner Mission.
„ (Rumänien.) II. Kammer: Die Regierung legt derselben den
mit den Berliner Eisenbahnobligationsinhabern abgeschlossenen Con-
ventionsentwurf vor.
17. Dec. (Rumänien.) II. Kammer: beschließt die Wiedereinführung
27.
31.
des Tabaksmonopols.
„ (Rumänien.) II. Kammer: nimmt den ihr von der Regierung
vorgelegten Entwurf einer Eisenbahnconvention mit der in Berlin ge-
bildeten neuen Actiengesellschaft (Gesellschaft Bleichröder) ehemaliger
Obligationsinhaber in Berathung. Die Mehrheit der Kammercom-
mission empfiehlt die Annahme des Entwurfs mit einigen Modifica-
tionen, die Minderheit verlangt dagegen Einlösung der Obligationen
mit 66 Procent. Die Regierung macht aus der Annahme eine
Cabinetsfrage und droht im entgegengesetzten Fall mit den ernstesten
Complicationen mit dem Auslande. Die Vertreter der Pforte, Oester-
reichs, Rußlands und Englands unterstützen sie darin nachdrücklich.
„ (Rumänien.) II. Kammer: beschließt nach heftigen Debatten
mit 81 gegen 49 Stimmen, die Vorlage in Erwägung zu ziehen
und nimmt in der Sperialdebatte die vier ersten Artikel der Con-
vention an.