Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 133
Privat= und Gemeinde-Grundbesitzungen des Landes ausgellbte landesherrliche
Jagdregal nunmehr ohne Entschädigung in Wegfall kommen soll.
Hinsichtlich der bisherigen Privatberechtigungen auf fremden Grund und Boden
und etwaiger zur Zeit in Kraft stehenden Jagdpachtverträge ist es Mein
Wunsch und Wille, daß, behufs Beseitigung derselben im Wege der Gesetz-
gebung ein billiger Ausgleich gefunden werde, und beauftrage Ich Sie Mir
dießfällige geeignet erscheinende Propositionen zu einem hiernächst mit der
Landesvertretung zu vereinbarenden Gesetz zu unterbreiten, nicht weniger auch
für die Vorbereitung eines dem öffentlichen Interesse entsprechenden und zur
Sicherung der umgestaltet werdenden Jagdrechte diensamen Jagdpolizeigesetzes
Sorge zu tragen. Zugleich fühle Ich Mich bewogen, hiermit anzuordnen,
daß alle diejenigen bisher wegen unbefugten Jagens oder in Beziehung auf
die Jagd geleisteten, mit einer Körperverletzung nicht verbunden gewesenen
Widerstands zur gerichtlichen Untersuchung gezogenen Personen, welche in der
ersichtlichen Meinung eines ihnen zustehenden Jagdrechts gehandelt haben, aus
der Untersuchung entlassen und mit Strafe und Gerichtskosten
verschont werden. Demnach bevollmächtigte Ich Sie diesen Beschluß als-
bald zur Ausführung zu bringen."“
18. Mai. (Bayern.) Der infallibilistisch gesinnte Privatdocent Priester
20.
F. Brentano wird von der Regierung zum außerordentlichen Professor
an der philosophischen Facultät der Universität Würzburg ernannt
nach dem von der II. Kammer am 19. April gefaßten Beschlusse.
„ (Preußen.) Der Erzbischof von Köln verlangt die Absetzung
der von ihm wegen des Unfehlbarkeitsdogmas excommunicirten Pro-
fessoren der Theologie Hilgers, Reusch und Langen. Die Regierung
lehnt das Begehren ab.
. —23. Mai. Allgemeine deutsche Lehrerversammlung in Hamburg. Es
haben sich zu derselben circa 5000 Lehrer und Lehrerinnen aus allen
Theilen Deutschlands, sowie aus Deutsch-Oesterreich eingefunden; auch
Belgien, Rußland und Serbien sind vertreten. Die Versammlung
richtet Telegramme an den Kaiser und an Fürst Bismarck, die von
denselben freundlich beantwortet werden.
. (Preußen.) Der Cultminister Falk beantwortet die Zuschrift
des Bischofs von Ermeland sehr bestimmt dahin, daß „Vpleich allen
anderen Corporationen auch die katholische Kirche Preußens den
Staatsgesetzen unterworfen sei" und verlangt von ihm demgemäß die
unzweideutige Erklärung „fortan die Staatsgesetze in ihrem vollen Um-
fange zu befolgen“:
„Ew. bischöfliche Hochwürden haben in dem gefälligen Schreiben vom
30. März ds. Is. das gegen die DDr. Wollmann und Michelis Ihrerseits
eingehaltene Verfahren durch die Vorschriften des canonischen Recht zu recht-
fertigen gesucht und an die Spite Ihrer Ausführungen den Sat gestellt, daß,
wenn zwischen diesen Vorschriften und den Landesgesetzen ein Widerspruch be-
siche, es Pflicht des Bischofs sei, so lange nach den kirchlichen Normen zu
handeln, bis die obersten Staats= und Kirchenbehörden eine Beseitigung des
Widerspruchs herbeigeführt haben. Nur mit höchstem Befremden hat die
königliche Staatsregierung von dieser Erklärung Kenntniß genommen. Die-
selbe stellt die kirchlichen Verordnungen Über die Staatsgesetze
und die Frage, ob den letztern zu gehorchen oder nicht, in das
persönliche Ermessen der geistlichen Obern. Ein solcher Anspruch