Pas deutsche Relch und seine einzelnen Glieder. 161
Lesung nach den Anträgen der Commission angenommen. Die Hanse-
städte sind mit derselben ganz und gar nicht einverstanden.
Schluß der Session durch den Präsidenten Delbrück.
— Juni. Die officiösen Berliner Blätter discutiren die Frage einer künftigen
Papstwahl
und sind einstimmig der Meinung, daß eine unregelmäßige Form der
Wahl, z. B. etwa praesente cadavere, d. h. durch die gerade in Rom an-
wesenden Cardinäle und ohne die auswürtigen abzuwarten, von den Regie-
rungen jedenfalls nicht anerkannt würde.
19.—20. Juni. (Bayern.) Die Pastoralconferenz lutherischer Geistlicher
und Nichtgeistlicher in Erlangen beschließt eine Resolution gegen die
Vorgänge in Kitzingen und erklärt,
„daß sie im Protestantenverein kein gesundes Gewächs aus dem Boden
unserer Kirche, sondern einen Abfall vom schriftmäßigen Bekenntniß und eine
Verleugnung seiner Grundwahrheiten erkenne und daß sie dießfalls in voller
Uebereinstimmung mit dem Kirchenregimente stehe.“
5. „ (Deutsches Neich.) Bundesrath: ertheilt dem Beschlusse des
Reichstags gegen die Jesuiten, bis auf Neuß äl. L., einmüthig seine
Zustimmung und überläßt weitere Vorschläge bez. der Ausführungs-
verordnungen dazu dem Justizausschusse.
26. „ (Elsaß-Lothringen.) Zufolge einer Verfügung des General-
commando und des Oberpräsidenten haben die Maires sofort mit der
Anfertigung der Militärstammrollen für die Aushebung im Oktober
zu beginnen.
27. „ (Preußen.) Eine Versammlung von Mitgliedern der verschie-
denen schleswig -holsteinischen Parteien in Neumünster beschließt eine
gemeinsame Feier des Jahrestags der Erhebung gegen Dänemark und
die Errichtung eines Denkmals in Kiel.
28. „ (Deutsches Neich.) Bundesrath: beschließt auf den Antrag des
württembergischen Bevollmächtigten, die folgenden Paragraphen seiner
Geschäftsordnung beizufügen:
§ 22. Unmittelbar nach jeder Bundesrathssitzung wird ein die Verhand-
lungsgegenstände und den wesentlichen Inhalt der Beschlüsse kurz zusammen-
fassender Bericht durch den „Reichsanzeiger“ veröffentlicht. § 23. In größeren
Zeitabschnitten wird eine für die Oeffentlichkeit bestimmte Ausgabe der Bundes-
rathsverhandlungen, den Inhalt des Protokolls und die Drucksachen enthal-
tend, durch das Reichskanzleramt veranstaltet.
Derselbe genehmigt ferner auf den Antrag seines Justizausschusses
eine Vollziehungsverordnung zum Jesuitengesetz (s. 5. Julig.
„ „ (Württemberg.) Eine Versammlung von Geistlichen aller Nich-
tungen beschließt, die Kirche solle die Einführung der obligatorischen
Civilehe nicht provociren, aber versöhnend darauf vorbereiten.
29. . (Deutsches Reich.) Der deutsche Botschafter in Paris schließt
mit der französischen Regierung ein neues Uebereinkommen ab, betr.
die Bezahlung der noch restirenden 3 Milliarden Kriegsentschädigung.
Die wesentlichen Bestimmungen der Convention lauten:
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