England. 333
Disraeli fragt an: ob die Regierung bereit sei, die die Alabamafrage
betreffenden Altenstücke vorzulegen, damit das Land davon überzeugt
werde, ob die indirekten Schadenansprüche direkt oder indirekt aner-
kannt werden. Gladstone erklärt: die englische Gegenschrift mit der
begleitenden Note werde baldmöglichst vorgelegt werden, nicht aber die
übrige Correspondenz, weil die Antwort des Cabinets der Union auf
eine englische Note vom 20. März noch ausstehe, eine Mittheilung
über die Politik der englischen Regierung vor Eintreffen der ameri-
kanischen Antwort aber unthunlich sei, wie denn überhaupt ein der-
artiges Verfahren unfreundlich und ungeeignet sei, die Freundschafts-
gefühle zu fördern, welche die beiderseitigen Regierungen zu pflegen
bemüht seien. Die Politik der Regierung hänge vom Charakter der
rückständigen amerikanischen Antwort ab.
Oberhaus: Lord Granville erklärt: die Regierung habe beschlossen,
die Gegenschrift in der Alabamafrage so einzurichten, daß ausschließ-
lich die direkten Schadenansprüche besprochen werden, nebst der Er-
klärung, daß England sich den Rücktritt vom Schiedsgericht vorbe-
halte, falls die gegenwärtigen Schwierigkeiten fortdauern.
12. April. Uebereinstimmend mit der einmüthigen Ansicht der öffentlichen
Meinung spricht sich auch I. Bright, ein entschiedener, erprobter und
auch anerkannter Freund der nordamerikanischen Union, in einem
offenen Briefe gegen die sogen. indirekten Ansprüche der Vereinigten
Staaten aus.
„... Was nicht durch klare Belege bewiesen werden kann, kann sicherlich
nicht zum Gegenstand eines Urtheilsspruchs gemacht werden. England wird
nicht vor einen Gerichtshof gehen und einen Spruch verlangen, den es nim-
mermehr annehmen wird, wenn er ungünstig ausfällt. Ein in Sachen der
indirekten Ansprüche zuerkannter Schadenersatz wird nimmermehr bezahlt wer-
den. . . .“
13. „ Oberhaus: Lord Russel kündigt eine Resolution an, welche ge-
radezu fordert, daß die Arbeiten des Genfer Schiedsgerichts eingestellt
werden sollen, bis Amerika seine indirekten Ansprüche zurückgezogen
habe.
15. „ Die engl. Regierung reicht beim Genfer Schiedsgericht ihre weitere
Prozeßschrift ein, zugleich mit dem formellen Protest gegen die Be-
handlung der indirekten Ansprüche Amerika's, also nur mit förm-
lichem Vorbehalt aller Rechte und ohne Präjudiz bez. der von ihr
eingenommenen Stellung.
17. “ Unterhaus: nimmt einen von conservativer Seite gestellten Antrag,
der eine bessere Vertheilung der auf den Grundbesitz entfallenden Steuer-
lasten bezweckt, nach langer Debatte gegen den Widerstand der Regie-
rung mit 259 gegen 159 Stimmen unter großem Jubel der Con-
servativen an.
18. „ Unterhaus: Berathung der Ballotbill im Comittee. Die Regierung
erleidet, da die unabhängigen Liberalen sich von ihr trennen, eine