Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

England. 333 
Disraeli fragt an: ob die Regierung bereit sei, die die Alabamafrage 
betreffenden Altenstücke vorzulegen, damit das Land davon überzeugt 
werde, ob die indirekten Schadenansprüche direkt oder indirekt aner- 
kannt werden. Gladstone erklärt: die englische Gegenschrift mit der 
begleitenden Note werde baldmöglichst vorgelegt werden, nicht aber die 
übrige Correspondenz, weil die Antwort des Cabinets der Union auf 
eine englische Note vom 20. März noch ausstehe, eine Mittheilung 
über die Politik der englischen Regierung vor Eintreffen der ameri- 
kanischen Antwort aber unthunlich sei, wie denn überhaupt ein der- 
artiges Verfahren unfreundlich und ungeeignet sei, die Freundschafts- 
gefühle zu fördern, welche die beiderseitigen Regierungen zu pflegen 
bemüht seien. Die Politik der Regierung hänge vom Charakter der 
rückständigen amerikanischen Antwort ab. 
Oberhaus: Lord Granville erklärt: die Regierung habe beschlossen, 
die Gegenschrift in der Alabamafrage so einzurichten, daß ausschließ- 
lich die direkten Schadenansprüche besprochen werden, nebst der Er- 
klärung, daß England sich den Rücktritt vom Schiedsgericht vorbe- 
halte, falls die gegenwärtigen Schwierigkeiten fortdauern. 
12. April. Uebereinstimmend mit der einmüthigen Ansicht der öffentlichen 
Meinung spricht sich auch I. Bright, ein entschiedener, erprobter und 
auch anerkannter Freund der nordamerikanischen Union, in einem 
offenen Briefe gegen die sogen. indirekten Ansprüche der Vereinigten 
Staaten aus. 
„... Was nicht durch klare Belege bewiesen werden kann, kann sicherlich 
nicht zum Gegenstand eines Urtheilsspruchs gemacht werden. England wird 
nicht vor einen Gerichtshof gehen und einen Spruch verlangen, den es nim- 
mermehr annehmen wird, wenn er ungünstig ausfällt. Ein in Sachen der 
indirekten Ansprüche zuerkannter Schadenersatz wird nimmermehr bezahlt wer- 
den. . . .“ 
13. „ Oberhaus: Lord Russel kündigt eine Resolution an, welche ge- 
radezu fordert, daß die Arbeiten des Genfer Schiedsgerichts eingestellt 
werden sollen, bis Amerika seine indirekten Ansprüche zurückgezogen 
habe. 
15. „ Die engl. Regierung reicht beim Genfer Schiedsgericht ihre weitere 
Prozeßschrift ein, zugleich mit dem formellen Protest gegen die Be- 
handlung der indirekten Ansprüche Amerika's, also nur mit förm- 
lichem Vorbehalt aller Rechte und ohne Präjudiz bez. der von ihr 
eingenommenen Stellung. 
17. “ Unterhaus: nimmt einen von conservativer Seite gestellten Antrag, 
der eine bessere Vertheilung der auf den Grundbesitz entfallenden Steuer- 
lasten bezweckt, nach langer Debatte gegen den Widerstand der Regie- 
rung mit 259 gegen 159 Stimmen unter großem Jubel der Con- 
servativen an. 
18. „ Unterhaus: Berathung der Ballotbill im Comittee. Die Regierung 
erleidet, da die unabhängigen Liberalen sich von ihr trennen, eine
	        
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