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6 Monaten in dieser Sache kein Antrag mehr gestellt werden. Die Ver-
sammlung trennt sich in höchster Erregung.
Der Minister des Innern Casimir Perier und der Präfect von
Paris L. Say gaben in Folge dieses Beschlusses ihre Demission ein.
2. Febr. Nat.-Versammlung: Die Commission betr. die Aufhebung der
Confiscation der Güter der Familie Orlean's durch Napoleon III.
entscheidet sich einstimmig für die Aufhebung,
nachdem sie aus den von Amédé Lefèevre-Portalis beigebrachten Doku-
menten die Ueberzeugung gewonnen, daß die in Rede stehenden Güter wirklich
ausnahmslos Privateigenthum Ludwig Philipps waren und daß alles Apanage-
vermögen des Königs bei seinem Regierungsantritt richtig in die Staatsdomäne
überging. Aus den confiscirten Gütern hat der Staat seit dem Dekret von
1852, wie die Rechnungen ergeben, 56 Millionen gezogen, nämlich 36 Mil.
durch Verkauf und 20 Mill. auß der Bewirthschaftung; 16 Mill. erlegte er
für Rechnung der Erben Ludwig Philipps beim Comptoir Tescompte, und
kraft eines Gesetzes vom 10. Juli 1856 wurden drei Renten von je 200,000 Fr.
für die Prinzessinnen des Hauses Orleans, die sich im Auslande verheiratheten,
gebildet. «
5. „ Der Abbé Michaud, Doctor der Theologie, Ehrencanonicus zu
Chalons und Vicar an der Madeleine zu Paris, erklärt sich in einem
offenen Briefe an den Erzbischof von Paris gegen die Infallibilität
und für den Altkatholicismus, bleibt aber in Frankreich sehr vereinzelt.
6. „ Der Handelsminister Victor Lefranc wird von Thiers zum Minister
des Innern an die Stelle Casimir Periers und der Abg. de Gou-
lard zum Handeleminister ernannt. Der erstere gehört der entschieden
republikanischen, der letztere der monarchischen Partei an. — Casimir
Perier tritt nicht wieder in die Fraction des rechten Centrums (meist
Orleanisten), dem er früher angehört hatte, sondern in diejenige des
linken Centrums ein und bezeichnet damit seinen Uebergang zu con-
servativ-republikanischen Anschauungen.
11. „ Nouher wird in Corsica zum Abg. für die Nationalversammlung
gewählt, wodurch die kleine bonapartistische Fraction derselben einen
gewandten und erfahrenen Führer erhält.
14. „ Der Graf von Chamborb trifft in Antwerpen ein, wo er einen
kleinen Hof etablirt und zahlreiche Anhänger aus Frankreich empfängt.
Die Mehrzahl der Bevölkerung der Stadt sieht die Demonstration
indeß nur mit Widerwillen.
15. „ Nat.-Versammlung: genehmigt auf den Antrag des Abg. v. Tre-
veneuc folgendes Gesetz mit 482 gegen 75 Stimmen:
Art. 1. In dem Falle, daß die Nationalversammlung oder die ihr fol-
genden Landesvertretungen auf ungesetzliche Weise aufgelöst oder an ihrem
Zusammentreten verhindert werden sollten, haben die Generalräthe sich auf der
Stelle zu versammeln und zwar von Rechtswegen, ohne daß eine besondere
Einberufung nach der Hauptstadt des Departements nothwendig wäre. Sie
können an jedem beliebigen Orte des Departements zusammentreten, wenn
ihnen der gewöhnliche Sitz ihrer Berathungen nicht geeignete Bürgschaften
für die Freiheit derselben zu bieten scheint. Die Generalräthe sind erst mit
dem Erscheinen der Mehrheit ihrer Mitglieder rechtsgiltig constituirt. Art. 2.