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Das deutsche Reich und # seine einzelnen Glieder.
1. Jan. (Baden.) Mit diesem Tage geht, wie im Großh. Hessen, das
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bisherige Kriegsministerium ein und die gesammte Militärverwaltung
an Preußen über.
„ (Deutsches Neich.) Graf Roon wird auf seinen Wunsch vom
Kaiser seiner Funktionen als Marineminister enthoben und General
v. Stosch zu seinem Nachfolger ernannt. Derselbe erhält den Titel
Chef der Admiralität, steht coordinirt mit dem Präsidenten des Reichs-
kanzleramtes direkt unter dem Reichskanzler und wird gleichzeitig zum
preußischen Staatsminister ernannt.
„ (Hessen.) Die Darmst. Ztg. meldet neuerdings die Pensionirung
von 61 Offizieren, darunter 3 Regimentskommandanten.
„ (Deutsches Reich.) Der Kaiser nimmt die Beglaubigungsschreiben
des Vicomte v. Gontaud-Biron als Vertreters Frankreichs, das damit
die regelmäßigen diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wieder
herstellt, entgegen. 6
„ (Baden.) Eine landesherrliche Verordnung verfügt eine nam-
hafte Reduction in der Justiz= und Verwaltungsorganisation: 4 Kreis-
gerichte, 13 Amtsgerichte und 7 Bezirksämter werden aufgehoben.
„ (Deutsches Reich.) Nachdem Frankreich zuerst seine regelmäßigen
diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wieder aufgenommen, über-
reicht nunmehr auch Graf Arnim dem Präsidenten der französischen
Republik seine Creditive als ordentlicher Vertreter des deutschen Reichs.
„ (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt mit großer Mehrheit den
ihm von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf, betr. die Dotirung
des communalständischen Verbandes des Regierungsbezirkes Wiesbaden.
Den Ständen des ehem. Herzogthums Nassau werden demgemäß jähr-
lich die Summe von 142,000 Thlrn. und außerdem ein Kapital von
36,380 Thlrn. zu Provinzialzwecken (Chausseebauten, Fürsorge für
Irre und Taubstumme 2c.) überwiesen.
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