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21. März. Ein kgl. Dekret verfügt die Eintragung der päpstlichen Civilliste
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mit 3,225,000 Fr. in das große Buch der öffentlichen Schuld vom
1. Januar 1871 an.
„ II. Kammer: Schluß der ersten Berathung über das Budget für
1872. Das schließliche Finanzgesetz wird mit 308 gegen 160 Stim-
men angenommen.
„ Das Ministerium beschließt, den Pfarrern das Exequatur, d. h.
die Einweisung in ihre Einkünfte, zu ertheilen, auch wenn sie von
Bischöfen ernannt sind, die ihrerseits das Exequatur nicht nachgesucht
haben.
April. Arbeiter-Congreß in Rom. Es sind dabei 150 Vereine ver-
treten. Der Congreß verläuft ruhig.
„ Senat: genehmigt auch seinerseits das Budget für 1872 und die
Finanzprojekte Sella's zur Beseitigung des Defizits mit 72 gegen 8
Stimmen.
„ II. Kammer: Der Unterrichtsminister Correnti bringt einen Gesetz-
entwurf ein, durch welchen der Elementarunterricht für obligatorisch
erklärt wird.
„ II. Kammer: bewilligt mit großer Mehrheit den von der Regie-
rung geforderten außerordentlichen Militärcredit von 12 Millionen.
„ Nom erfreut sich wieder einer starken Fremdenfrequenz, obgleich
die großen kirchlichen Festlichkeiten in St. Peter seit 1870 einge-
stellt sind.
1. Mai. II. Kammer: beschließt nach fünftägiger Debatte die vollständige
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Aufhebung der theologischen Fakultäten an den Staats-Universitäten
nach der Vorlage der Regierung.
„ Das in Rom unter dem Vorsitze des gew. P. Hyacinthe „zur
Vertheidigung des kath. Glaubens gegen die Neuerungen der letzten
Zeit und zur Beförderung einer disciplinarischen und moralischen Re-
form der Kirche“ gebildete Comité veröffentlicht sein Programm.
Der Unterrichtsminister Correnti weigert sich, einen von ihm ein-
hebrachten Gesetzesentwurf, der u. A. die Stellen der sog. direttori
spirituali, d. h. der Religionslehrer an den Secundärschulen, abschaf-
fen wollte, zurückzuziehen, gibt seine Entlassung und erhält sie.
Der Gesetzentwurf enthielt in mehreren Arlikeln eine Reihe von Bestim-
mungen über die Erhöhungen der Gehalte der verschiedenen Lehrerklassen, doch
— zum Schaden des Ministers, der den Entwurf vorgelegt, und der Lehrer,
denen er eine bessere Bezahlung hat verschaffen wollen — geht den auf den
eigentlichen Zweck des Gesetzentwurfs bezüglichen Artikeln ein erster voran,
welcher die bis jetzt an den genannten Secundärschulen bestehenden Stellen der
direttori spirituali, d. h. der Religionslehrer, aufhebt. Daß man die Auf-
hebung dieser Stellen, welche gleichbedeutend ist mit der Abschaffung des Re-
ligionsunterrichts, in diesem Gesetzentwurfe hat verfügen wollen, kann nur in