6. Die Schweiz.
16. Jan. Nationalrath: Fortsetzung der Berathung der Revision der Bun-
desverfassung: der Initiativ-Antrag des Gr. Rathes von Genf, die
Bundesrevisionsberathung einzustellen, bis das Volk abgestimmt habe,
ob es eine Revision überhaupt wolle oder nicht, wird mit 48 gegen
24 Stimmen verworfen.
3. Febr. (Genf.) Gr. Rath: beschließt ein Gesetz betr. Regelung, resp.
24.
Beschränkung der kath. Corporationen und Congregationen (s. 29. Juni).
„ Nationalrath: beendigt die zweite Berathung der Revision der Bun-
desverfassung.
1. März. Nationalrath und Ständerath: beschließen, daß die Volksabstim-
mung über die revidirte Bundesverfassung in globo und nicht nach
einzelnen Abschnitten erfolgen solle.
„ Bundesrath Dubs (Zürich), nach dessen Anschauungen die von beiden
Räthen beschlossene Revision der Bundesverfassung dem Föderalismus,
als dem Fundament und Ausgangspunkt der Eidgenossenschaft, zu nahe
tritt, fordert von der Bundesverfammlung seine Entlassung als Mit-
glied des Bundesraths.
„ National= und Ständerath: gleichen die noch zwischen ihnen ob-
waltenden Differenzen über die Revision der Bundesverfassung aus;
der Nationalrath nimmt die modificirte Revision der Bundesverfassung
als Ganzes mit 78 gegen 36, der Ständerath mit 23 gegen 18 Stim-
men an. Schluß der Session der Bundesversammlung.
14. April. (Zürich.) Das Volk verwirft in allgemeiner Abstimmung das
vom Kantonsrath ihm vorgelegte allgemeine Unterrichtsgesetz mit großer
Mehrheit. Die demokratische Regierung erleidet damit eine schwere
Niederlage. Dennoch beschließt die herrschende demokratische Partei,
eine Fusion mit der liberalen Opposition abzulehnen und für die am
12. Mai stattfindende Erneuerungswahl der gesammten Regierung die
sämmtlichen bisherigen Mitglieder derselben wieder als Candidaten auf-
zustellen.