Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Uebersicht der Ereignisse des Vahres 1872. 587 
nisse und unter dem Drucke der lebendigen Einsicht, daß der preußische 
Staat, so weit es nur immer möglich sei, dem gesammten übrigen Deutsch- 
land in allen seinen Institutionen als Beispiel und Muster voranleuchten 
müsse, war man sich allmälig von beiden Seiten näher gekommen. In der 
Landtagssession von 1872 gelang es endlich der Regierung und dem Abge- 
ordnetenhause, sich über alle wesentlichen Punkte zu verständigen. Am 23. 
März wurde die Vorlage einer neuen Kreisordnung zunächst für die 
sechs östlichen Provinzen der Monarchie mit den Abänderungsanträgen der 
Commission, denen die Regierung nicht entgegentrat, mit der gewaltigen 
Majorität von 256 gegen bloß 61 Stimmen angenommen; die letzteren 
gehörten ausschließlich der äußersten Rechten, und, bezeichnend genug, dem 
ultramontanen Centrum an. Damit wurde eine Reform eingeleitet, die dem 
preußischen Volksgeist erst seine volle Bethätigung und Betheiligung an der 
Entwicklung des Landes gewährt und sichert und eine Thatsache geschaffen, 
deren Bedeutung nicht bloß für den innern Ausbau des preußischen Staates, 
sondern auch für das gesammte Deutschland nicht hoch genug angeschlagen 
werden kann. Dieselbe fußt auf drei großen durchschlagenden Gedanken: 
einmal schafft sie in Vervollständigung der Reformen des Freiherrn v. Stein 
und seiner Zeit, auf denen die ganze Größe des heutigen Preußens beruht, 
die freie Landgemeinde, dann bahnt sie eine weitgreifende Decentralisation 
der Verwaltung an, indem sie das gesammte Volk zur Theilnahme an der- 
jenigen der ihnen zunächst liegenden Angelegenheiten beruft, und drittens 
endlich organisirt sie die Verwaltung im Gegensatz zur bisherigen bu- 
reaukratischen Willkür nach Gesetzen und in den überlieferten Formen der 
Rechtspflege, aber doch getrennt von der eigentlichen Justizpflege. Gesichert 
war jedoch das große Werk durch die überwältigende Mehrheit des Abge- 
ordnetenhauses noch keineswegs. Mit dem Abgeordnetenhause galt es nur 
sich zu verständigen und diese Verständigung war, sobald die Negierung 
wollte, keineswegs schwer; mit dem Herrenhause war sie von vornherein so 
viel als unmöglich, dominirten doch seit jeher dort gerade diejenigen feudalen 
Elemente, welche durch die neue Kreisordnuug in ihren ausschließenden In- 
teressen tödlich getroffen wurden. In Folge der ganz unverhältnißmäßigen Das 
Vertretung, welche im preußischen Herrenhause dem Kleinadel, dem sogen. vrevbische 
alten und befestigten Grundbesitz, eingeräumt wurde, hat dasselbe der Würde “E—„" 
eines Staates wie Preußen und seiner eigenen Aufgabe niemals entsprochen, 
steht entschieden dem österreichischen Herrenhause, wie sich dieses allmälig 
thatsächlich gestaltet hat, weit nach und ist für Preußen nach allgemeiner
	        
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