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Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder.
statt, bei welcher Gelegenheit zwar nicht Beweise für das Attentat,
dagegen wie behauptet wird, wichtige Briefschaften bezüglich der pol-
nisch-katholischen Umtriebe aufgefunden und mit Beschlag belegt werden.
23. Febr. (Sachsen.) II. Kammer: bewilligt mit 32 gegen 31 Stimmen
24.
den Budgetansatz für den Gesandtschaftsposten in Wien nur mehr
transitorisch, empfiehlt mit 31 gegen 26 Stimmen der Regierung,
sie möge ihren Widerspruch gegen Diäten für die Mitglieder des
Neichstags aufgeben und beschließt nach lebhafter Debatte mit 42
gegen 23 Stimmen „die Erwartung auszusprechen, daß die Regierung
durch die sächsischen Mitglieder des Bundesraths zu der Ausdehnung
der Reichscompetenz auf die Erlassung eines allgemeinen Gesetzbuchs
über das Privatrecht (nach dem Antrage Lasker) sich zustimmend er-
klären werde.“
„ (Sachsen.) Das Leipziger Polizeiamt erläßt ein Verbot des
Beitritts zur Londoner internationalen Arbeiterassociation:
Nach 8 20 des Gesetzes, das Vereins= und Versammlungsrecht betreffend,
vom 22. November 1850, sind Vereine, in deren Zweck es liegt, Gesetzesüber-
tretungen zu begehen, dazu aufzufordern oder dazu geneigt zu machen, ver-
boten. Da hier Versuche gemacht worden sind, für den in London unter
dem Namen „internationalen Arbeiterassociation" bestehenden Verein Mitglieder
anzuwerben, dieser Verein aber, welcher neben den ausgesprochenen Tendenzen
in Wirklichkeit den Zweck verfolgt, die gesetzlich bestehende politische und sociale
Organisation, namentlich der monarchischen Staaten, somit auch Deutschlands
und der einzelnen Reichsbundesstaaten, nöthigenfalls in gewaltsamer Weise zu
beseitigen, in gleicher Weise an deren Stelle die social-democratische Republik
einzuführen, die sogenannte Arbeiterpartei in den Besitz der Staatsgewalt zu
bringen und die gesetzlich bestehenden Zustände in Bezug auf Eigenthum, Be-
sitz und Erbrecht zu Gunsten dieser Partei umzugestalten, so wird das An-
werben für diesen Verein, das Leisten von Beiträgen für denselben, sowie die
fernere Mitgliedschaft desselben hiermit allen der Jurisdiction des unterzeich-
neten Polizeiamtes unterstellten Versonen unter Hinweisung auf die in § 33
des Vereinsgesetzes angedrohten Strafen hiermit verboten."
„ (Bayern.) II. Kammer: nimmt die neue, derjenigen des Reichs-
tags nachgebildete Geschäftsordnung unter Namensaufruf einstimmig an.
„ (Württemberg.) II. Kammer: Debatte über die Beibehaltung
der noch im Budget vorgesehenen Gesandtschaften. Diejenigen in
Berlin und (aus Nücksicht für die nahen verwandtschaftlichen Verhält-
nisse des Hofes) in St. Petersburg werden nicht beanstandet. Dagegen
sollen die Gesandtschaften in Paris, in Bern und in Karlsruhe auf-
hören. Die Gesandtschaft in Wien wird schließlich, aber nur mit
44 gegen 43 Stimmen, diejenige in München mit 54 gegen 33
Stimmen bewilligt.
„ (Preußen.) Fürst Bismarck antwortet auf die Adresse der Po-
sener Volksversammlung vom 13. d. M. an ihn:
„Die Bestrebungen der in der Adresse gekennzeichneten Partei, deren Ziel
nicht die gemeinsame Wohlfahrt der beiden dort heimischen Nationalitäten,
sondern die Unterdrückung des deutschen Elementes ist, legen der Regierung
die Pflicht auf ungesetzlichen Uebergriffen entgegenzutreten. Die Regierung it