Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
statt, bei welcher Gelegenheit zwar nicht Beweise für das Attentat, 
dagegen wie behauptet wird, wichtige Briefschaften bezüglich der pol- 
nisch-katholischen Umtriebe aufgefunden und mit Beschlag belegt werden. 
23. Febr. (Sachsen.) II. Kammer: bewilligt mit 32 gegen 31 Stimmen 
24. 
den Budgetansatz für den Gesandtschaftsposten in Wien nur mehr 
transitorisch, empfiehlt mit 31 gegen 26 Stimmen der Regierung, 
sie möge ihren Widerspruch gegen Diäten für die Mitglieder des 
Neichstags aufgeben und beschließt nach lebhafter Debatte mit 42 
gegen 23 Stimmen „die Erwartung auszusprechen, daß die Regierung 
durch die sächsischen Mitglieder des Bundesraths zu der Ausdehnung 
der Reichscompetenz auf die Erlassung eines allgemeinen Gesetzbuchs 
über das Privatrecht (nach dem Antrage Lasker) sich zustimmend er- 
klären werde.“ 
„ (Sachsen.) Das Leipziger Polizeiamt erläßt ein Verbot des 
Beitritts zur Londoner internationalen Arbeiterassociation: 
Nach 8 20 des Gesetzes, das Vereins= und Versammlungsrecht betreffend, 
vom 22. November 1850, sind Vereine, in deren Zweck es liegt, Gesetzesüber- 
tretungen zu begehen, dazu aufzufordern oder dazu geneigt zu machen, ver- 
boten. Da hier Versuche gemacht worden sind, für den in London unter 
dem Namen „internationalen Arbeiterassociation" bestehenden Verein Mitglieder 
anzuwerben, dieser Verein aber, welcher neben den ausgesprochenen Tendenzen 
in Wirklichkeit den Zweck verfolgt, die gesetzlich bestehende politische und sociale 
Organisation, namentlich der monarchischen Staaten, somit auch Deutschlands 
und der einzelnen Reichsbundesstaaten, nöthigenfalls in gewaltsamer Weise zu 
beseitigen, in gleicher Weise an deren Stelle die social-democratische Republik 
einzuführen, die sogenannte Arbeiterpartei in den Besitz der Staatsgewalt zu 
bringen und die gesetzlich bestehenden Zustände in Bezug auf Eigenthum, Be- 
sitz und Erbrecht zu Gunsten dieser Partei umzugestalten, so wird das An- 
werben für diesen Verein, das Leisten von Beiträgen für denselben, sowie die 
fernere Mitgliedschaft desselben hiermit allen der Jurisdiction des unterzeich- 
neten Polizeiamtes unterstellten Versonen unter Hinweisung auf die in § 33 
des Vereinsgesetzes angedrohten Strafen hiermit verboten." 
„ (Bayern.) II. Kammer: nimmt die neue, derjenigen des Reichs- 
tags nachgebildete Geschäftsordnung unter Namensaufruf einstimmig an. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: Debatte über die Beibehaltung 
der noch im Budget vorgesehenen Gesandtschaften. Diejenigen in 
Berlin und (aus Nücksicht für die nahen verwandtschaftlichen Verhält- 
nisse des Hofes) in St. Petersburg werden nicht beanstandet. Dagegen 
sollen die Gesandtschaften in Paris, in Bern und in Karlsruhe auf- 
hören. Die Gesandtschaft in Wien wird schließlich, aber nur mit 
44 gegen 43 Stimmen, diejenige in München mit 54 gegen 33 
Stimmen bewilligt. 
„ (Preußen.) Fürst Bismarck antwortet auf die Adresse der Po- 
sener Volksversammlung vom 13. d. M. an ihn: 
„Die Bestrebungen der in der Adresse gekennzeichneten Partei, deren Ziel 
nicht die gemeinsame Wohlfahrt der beiden dort heimischen Nationalitäten, 
sondern die Unterdrückung des deutschen Elementes ist, legen der Regierung 
die Pflicht auf ungesetzlichen Uebergriffen entgegenzutreten. Die Regierung it 
 
	        
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