Full text: Europäischer Geschichtskalender. Siebzehnter Jahrgang. 1876. (17)

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des Landes in Anspruch genommen werden sollte. Der Glaube, 
daß die Pforte wefsentliche Reformen wirklich wolle und durchführen 
könne, fehlt gänzlich. 
19. Februar. Auch die bosnischen Insurgentenführer lehnen die 
in der Note Andrassy geforderten und von der Pforte zugestandenen 
Reformen in einem Schreiben an die Insurgentenchefs der Herzego- 
wina ab, da sie für deren wirkliche Ausführung auch nicht die min- 
deste Garantie hätten, indem sie sagen 
.In unserem Vaterlande verhöhnt der Türke den neuesten Irade, in- 
dem er sagt: „„Dem Zucker gleich ist der Ferman. und wie jener zergeht, so 
verschwinden ri- Wirkungen des letzteren. Eher werden die Kauris (Nicht- 
tnd in Stambul herrschen, bevor die Irade in Bosnien Geltung 
erhä- 
22. Februar. Ein Irade des Sultans gewährt allgemeine 
Amnestie den Insurgenten, welche innerhalb 4 Wochen in die Hei- 
math zurückkehren. Die Regierung wird auf eigene Kosten deren 
Häuser und Kirchen wiederaufbauen und ihnen Mittel zur Wieder- 
aufnahme der Arbeit gewähren. Die Grenzbehörden werden den 
Insurgenten die Maßnahmen mittheilen und die Rückkehr der Aus- 
gewanderten erleichtern. Die Maßregel bleibt gänzlich unfruchtbar: 
weder legen die Infurgenten die Waffen nieder noch kehren die Flücht- 
linge aus Oesterreich und Montenegro zurück. 
— Februar. Traurige Finanzlage. Nur der Sultan leidet 
darunter nicht, da vielfach die Eingänge an das Finanzministerium 
sofort von einem Adjutanten des Sultans für den Palast reclamirt 
werden. 
Dabei gehen die Bestellungen auf neue Panzerschiffe, auf Krupp- 
Kanonen, auf neue Gewehre ungestört fort, für Rechnung der Givilliste. wie 
es heißt; aber die dafür zu entri lenden Behlungen werden auf das Marinee:, 
reip. Kriegeministerium angewiesen; ja selbst die 60 Krupp-Kanonen, welche 
die Valide (Sultanin-Mutter) be sieitt hatte, und das Ges welches sie 
dafür an Frau. Krupp verabreichen ließ, wurden Porort das Artilleriedeparte- 
ment angewiesen. Die Truppen haben inzwischen 10 Monate Sold zu for- 
dern und die Civilbeamten ein ganzes Jahr. Früher waren einzelne Ver- 
waltungszweige, z. B. die Mauth, das Handelsministerium, die Verwallung 
der frommen Eisiunzan von dieser unregelmäßigen Hehaltszahlung ausge- 
nommen, da sie auf ihre eigenen Einkünfte angewiesen waren; jebt aber wer- 
den auch diese ans Finanzministerium abgeführt, und somit sind jepßt alle 
Beamten ohne Ausnahme auf den Hunger-Etat gesetzt. 
26. Februar. Die Generalgouverneure der Provinzen werden 
vom Großvezier angewiesen, die Wahlen der Provinzialräthe schleu- 
nigst vornehmen zu lassen. 
26. Februar. (Rumänien.) II. Kammer: die Regierung ver- 
langt die Ermächtigung zu einer Anleihe von 75 Millionen effectiv, 
 
	        
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