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des Landes in Anspruch genommen werden sollte. Der Glaube,
daß die Pforte wefsentliche Reformen wirklich wolle und durchführen
könne, fehlt gänzlich.
19. Februar. Auch die bosnischen Insurgentenführer lehnen die
in der Note Andrassy geforderten und von der Pforte zugestandenen
Reformen in einem Schreiben an die Insurgentenchefs der Herzego-
wina ab, da sie für deren wirkliche Ausführung auch nicht die min-
deste Garantie hätten, indem sie sagen
.In unserem Vaterlande verhöhnt der Türke den neuesten Irade, in-
dem er sagt: „„Dem Zucker gleich ist der Ferman. und wie jener zergeht, so
verschwinden ri- Wirkungen des letzteren. Eher werden die Kauris (Nicht-
tnd in Stambul herrschen, bevor die Irade in Bosnien Geltung
erhä-
22. Februar. Ein Irade des Sultans gewährt allgemeine
Amnestie den Insurgenten, welche innerhalb 4 Wochen in die Hei-
math zurückkehren. Die Regierung wird auf eigene Kosten deren
Häuser und Kirchen wiederaufbauen und ihnen Mittel zur Wieder-
aufnahme der Arbeit gewähren. Die Grenzbehörden werden den
Insurgenten die Maßnahmen mittheilen und die Rückkehr der Aus-
gewanderten erleichtern. Die Maßregel bleibt gänzlich unfruchtbar:
weder legen die Infurgenten die Waffen nieder noch kehren die Flücht-
linge aus Oesterreich und Montenegro zurück.
— Februar. Traurige Finanzlage. Nur der Sultan leidet
darunter nicht, da vielfach die Eingänge an das Finanzministerium
sofort von einem Adjutanten des Sultans für den Palast reclamirt
werden.
Dabei gehen die Bestellungen auf neue Panzerschiffe, auf Krupp-
Kanonen, auf neue Gewehre ungestört fort, für Rechnung der Givilliste. wie
es heißt; aber die dafür zu entri lenden Behlungen werden auf das Marinee:,
reip. Kriegeministerium angewiesen; ja selbst die 60 Krupp-Kanonen, welche
die Valide (Sultanin-Mutter) be sieitt hatte, und das Ges welches sie
dafür an Frau. Krupp verabreichen ließ, wurden Porort das Artilleriedeparte-
ment angewiesen. Die Truppen haben inzwischen 10 Monate Sold zu for-
dern und die Civilbeamten ein ganzes Jahr. Früher waren einzelne Ver-
waltungszweige, z. B. die Mauth, das Handelsministerium, die Verwallung
der frommen Eisiunzan von dieser unregelmäßigen Hehaltszahlung ausge-
nommen, da sie auf ihre eigenen Einkünfte angewiesen waren; jebt aber wer-
den auch diese ans Finanzministerium abgeführt, und somit sind jepßt alle
Beamten ohne Ausnahme auf den Hunger-Etat gesetzt.
26. Februar. Die Generalgouverneure der Provinzen werden
vom Großvezier angewiesen, die Wahlen der Provinzialräthe schleu-
nigst vornehmen zu lassen.
26. Februar. (Rumänien.) II. Kammer: die Regierung ver-
langt die Ermächtigung zu einer Anleihe von 75 Millionen effectiv,