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theilweise zur Verwendung kommen. Zehntausend Thaler werden vorweg als
Stammkapital in diesen Reservefonds gelegt. — Die nutzbare Anlegung desselben
bleibt dem Verwaltungsrathe nach eigenem Ermessen überlassen.
Sobald der Reservefonds einen Bestand von einem Biertel des Aktien-Kapitals
erreicht hat und behält, kann durch Beschluß der Generalversammlung
die Erhebung der zwei Prozent ganz eingestellt oder dieser Prozentsatz
verringert werden.
Artikel 19.
Jede Aktie ist untheilbar und kann nur durch eine einzige Person vertreten
werden.
Viertes Kapitel.
Artikel 20.
Die Geschäftsangelegenheiten der Gesellschaft werden von einem aus
fünf Mitgliedern und drei Stellvertretern bestehenden Verwaltungsrathe besorgt,
welche Aktionaire, Inländer sein und zu Danzig ihren Wohnsitz haben müssen.
Dieser Verwaltungsrath wird von der Veneralversamnzung durch absolute
Stimmenmehrheit ernannt.
Die Wahl geschieht durch geheime Abstimmung.
Artikel 21.
Die Funktion der Mitglieder des Verwaltungsrathes dauert fünf Jahre.
In jedem Jahre scheidet einer derselben aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens
wird durch das Loos bestimmt. Das erste Ausscheiden durch das Loos
findet jedoch erst am 1. Januar 1859. statt und die übrigen von diesem Zeitpunkte
ab von Jahr zu Jahr.
Der Gewählte muß das Amt annehmen, die ausscheidenden Mitglieder
sind wieder wählbar.
Ein Mitglied des Verwaltungsrathes, welches seine Zahlungen einstellt,
scheidet sogleich aus. Wird ein Mirglied des Verwaltungsrathes zum Rhedereidirektor
(Artikel 28.) erwählt, so tritt für den Ausscheidenden der erste Stellvertreter
ein.
Artikel 22.
Für das erste Mal sind, was vertragsmäßige Bedingung ist, zu Mitgliedern
des Verwaltungsrathes hiemit ernannt:
1) Herr Samuel Baum,
2) Herr Gustav Friedrich Focking,
3) Herr John Gibsone,
4) Herr Carl Robert v. Frantzius,
5) Herr Samuel Normann.
Erster Stellvertreter Herr Carl Uphagen,
zweiter Stellvertreter Herr Laser Goldschmidt,
dritter Stellvertreter Herr John Sprott Stoddart.
(Nr. 4351.) « Ar-Verwaltung.