Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

—  107  —

theilweise  zur  Verwendung  kommen.  Zehntausend  Thaler  werden  vorweg  als
Stammkapital  in  diesen  Reservefonds  gelegt.  —  Die  nutzbare  Anlegung  desselben
  bleibt  dem  Verwaltungsrathe  nach  eigenem  Ermessen  überlassen.

Sobald  der  Reservefonds  einen  Bestand  von  einem  Biertel  des  Aktien-Kapitals
  erreicht  hat  und  behält,  kann  durch  Beschluß  der  Generalversammlung
  die  Erhebung  der  zwei  Prozent  ganz  eingestellt  oder  dieser  Prozentsatz
verringert  werden.

Artikel  19.

Jede  Aktie  ist  untheilbar  und  kann  nur  durch  eine  einzige  Person  vertreten
  werden.

Viertes  Kapitel.

Artikel  20.

Die  Geschäftsangelegenheiten  der  Gesellschaft  werden  von  einem  aus
fünf  Mitgliedern  und  drei  Stellvertretern  bestehenden  Verwaltungsrathe  besorgt,
welche  Aktionaire,  Inländer  sein  und  zu  Danzig  ihren  Wohnsitz  haben  müssen.

Dieser  Verwaltungsrath  wird  von  der  Veneralversamnzung  durch  absolute
  Stimmenmehrheit  ernannt.

Die  Wahl  geschieht  durch  geheime  Abstimmung.

Artikel  21.

Die  Funktion  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes  dauert  fünf  Jahre.
In  jedem  Jahre  scheidet  einer  derselben  aus.  Die  Reihenfolge  des  Ausscheidens
  wird  durch  das  Loos  bestimmt.  Das  erste  Ausscheiden  durch  das  Loos
findet  jedoch  erst  am  1.  Januar  1859.  statt  und  die  übrigen  von  diesem  Zeitpunkte
  ab  von  Jahr  zu  Jahr.

Der  Gewählte  muß  das  Amt  annehmen,  die  ausscheidenden  Mitglieder
sind  wieder  wählbar.

Ein  Mitglied  des  Verwaltungsrathes,  welches  seine  Zahlungen  einstellt,
scheidet  sogleich  aus.  Wird  ein  Mirglied  des  Verwaltungsrathes  zum  Rhedereidirektor
  (Artikel  28.)  erwählt,  so  tritt  für  den  Ausscheidenden  der  erste  Stellvertreter
  ein.

Artikel  22.
Für  das  erste  Mal  sind,  was  vertragsmäßige  Bedingung  ist,  zu  Mitgliedern
  des  Verwaltungsrathes  hiemit  ernannt:

1)  Herr  Samuel  Baum,
2)  Herr  Gustav  Friedrich  Focking,
3)  Herr  John  Gibsone,
4)  Herr  Carl  Robert  v.  Frantzius,
5)  Herr  Samuel  Normann.

Erster  Stellvertreter  Herr  Carl  Uphagen,

zweiter  Stellvertreter  Herr  Laser  Goldschmidt,

dritter  Stellvertreter  Herr  John  Sprott  Stoddart.

(Nr.  4351.)  «  Ar-Verwaltung.