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Pension, welche der König für ein Mitglied des Staatsrathes bestimmt, dem
auf sein Gesuch der Abschied bewilligt worden ist, keinenfalls vom Storthing
auf weniger als die Hällte der gewöhnlichen Ministergage herabgesetzt wer-
den kann; und daß der königliche Entschluß betreffend die Bestätigung oder
Nichtbestätigung der vom Storthing beschlossenen Gesetze nicht eher als vor
dem Zusammentritt des folgenden Storthings mitgetheilt zu werden braucht
(gegenwärtig muß dies gleichzeitig mit der Schließung der Session geschehen).
Der Versassongquuseyuß verwarf diese königliche Vorlage und empfahl da-
gegen die Annahme eines von C. Mopyfeldt im Jahre 1869 gestellten An-
trages, welcher im Storthing am 9. März 1872 mit 80 gegen 29 Stimmen
angenommen worden war, ohne die Bestätigung des Königs zu erhalten.
Dieser Antrag gibt einfach den Staalsräthen das Recht, den Sitzungen des
Storthings beizuwohnen und an den Verhandlungen, jedoch nicht an den
Abstimmungen, Theil zu nehmen. Zwei Mitglieder des Ausschusses gaben
ein abweichendes Votum zu Gunsten der königlichen Vorlage ab. Letztere
wird indessen einstimmig verworfen und der Motfeldt'sche, vom Ausschusse
wieder aufgenommene Antrag mit zwei Stimmen mehr als im Jahre 1872
angenommen.
20. April. (Schweden.) Die l. Kammer nimmt mit 99
gegen 20 Stimmen die vom Ausschusse modificirte Regierungsvorlage
betr. die Armee an. Die II. Kammer lehnt die Vorlage mit 104
gegen 86 Stimmen ab.
24. April. (Norwegen.) Storthing: die Regierung über-
reicht demselben einen Plan bez. Vervollständigung der norwegischen
Marine. "
Ter Plan ist durch ein Ersuchen des vorigen Storthings entstanden,
welcher eine „festere Grundlage für die jährlichen Bewilligungen" zu erhal-
ten wünschte, indem das Militärcomité es für unausführbar betrachtete, ohne
eine derartige Uebersicht „mit einer einiger Maßen genügenden Klarheit zu
beurtheilen, welche Opfer die Ordnung der Seevertheidigung in nöchster Zeit
erfordern wird“. Aus der ausführlichen Beankwortung des Marinechefs geht
hervor, daß ein vollständiges Küstenvertheidigungsmaterial mit einer Total-
kostensumme von 19,032,000 Kr. folgendes Vertheidigungematerial weste
würde: 8 Kanonenbote erster Classe, 4 Kanonenbote mit leichterem Geschütz,
24 Dampfkanonenböte zweiter Classe, Umänderung von 40 Ruderkanonen=
schaluppen in Dampfkanonenbote dritter Classe.
25. Mai. (Schweden.) Schluß des Reichstages.
4. Juni. (Norwegen.) Die Regierung legt gegen den Be-
schluß des Storthings in der Frage der Theilnahme der Minister
an den Storthingssitzungen das k. Veto ein.
Man war sehr gespannt, wie die Entscheidung der Regierung in der
Sache ausfallen werde, weil verfassungsmäßig das kgl. Veto nur zweimal
einem gleichlautenden Storthing-Beschluß entgegengesetzt werden darf. Nun
ist es dennoch zum drittenmale geschehen. In den Motiven, mit denen das
Ministerium seine Vorstellung an den König wegen der Sanctionsverweiger-
ung gegenüber dem Beschlusse des Storthing begleitete, wird als Hauptgrund
für diese Verweigerung angeführt: daß die Anwesenheit der Staatsräthe bei
den Sitzungen des Storthing, wie es dieser wün * zum parlamentarischen
System führen müsse, welches mit der ganzen Auffassung des Grundgesetzes