Die Oesterteichisch- Ingarische Monarchie. (Mai 27 — Juni 2.) 233
der letzten Regierungsvereinbarungen im Ausschuß angenommen,
bis auf einen Punkt, die Restitutionsfrage.
27. Mai. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Beginn der Schluß-
action in der Frage des Ausgleichs mit Ungarn: Generaldebatte
über sämmtliche dem Hause vorliegende und vom Ausgleichsaus-
schusse erledigte Differenzpunkte. Die Annahme der zwischen beiden
Regierungen getroffenen Vereinbarungen, auch in der Frage der
Restitutionen, ist von vorneherein zweifellos.
28. Mai. Delegationen: Andrassy verliest in beiden Dele-
gationen ein Exposc, in welchem mitgetheilt und begründet wird,
daß das gemeinsame Ministerium nunmehr einen Theil des 60-Mill.=
Crediles tihatsächlich zu verwenden gedenke.
29. Mai. Delegationen: da die Darlegungen Andrassy's vom
28. ds. vielfach unbestimmt und sogar unklar erscheinen, so wird
er über die Absichten Oesterreichs auf dem bevorstehenden Congresse
in beiden Delegationen interpellirt und antwortet darauf endlich
bestimmt, daß Oesterreich= Ungarn im Congresse darauf dringen
werde, daß das neue Bulgarien eine bedentend geringere Ausdehnung
erhalte als nach dem Vertrag von St. Stefano, daß den Nussen
nicht gestaltet werde, dasselbe noch 2 Jahre lang nach dem Frieden
besetzt zu halten, endlich daß Serbien und Montenegro ein geringerer
Gebielszuwachs gugesprochen werde, als jener Vertrag festsetzte. —
Die öffentliche Meinung spricht sich darüber eutschieden befriedigier
als über die bisherigen Erklärungen der Regierung aus.
31. Mai. Oesterreichische Delegation: Andrassy erklärt auf
die Frage, ob Oesterreich-Ungarn für seine Interessen, falls sie auf
dem GCongresse nicht genügende Berücksichtigung finden sollten, mit
den Wassen einstehen werde, auf das entschiedenste mit Ja. Die
Blätter erklären, daß durch diese Erklärung die Frage des 60-Mill.-
Credites in ein anderes Stadium getreten und daß an der Bewilli-
gung dieses Credites nicht mehr zu zweifeln sei.
1. Juni. (Oesterreich.) Abg.-Haus: genehmigt die Aus-
gleichsvorlagen betr. das Quotengesetz und betreffend die Restitutio-
nen nach dem Regierungsvorschlage, wodurch der Ausgleich, ab-
gesehen von einigen Differenzen mit den Beschlüssen des Herren-
hauses, gesichert ist.
2. Juni. Die Mächte haben sich über den Congreß definitiv
verständigt: Deutschland ladet zu demselben auf den 13. ds. Mts.
nach Berlin ein.