Erohbriltannien. (Mai 30.) 313
in der asialischen Türkei zu bielen im Stande ist und welche nach der Wieder-
gewinnung der russischen Eroberungen eben so renerläßlich sein würde, wie
sie es jeht ist, ist eine Verpjilichtung Seiteus einer Macht, welche
stark genug ist, sie ausguführen, eine Verpflichtung, daß jeder
weitere Eingriff Rußlands in türkisches Gebiet mit Waffen-
ewalt verhindert werden wird. Solch eine Zusicherung, weun sie
ohne Vorbehalt ertheilt würde, müßte dem Eintreten jenes Falles vorbengen,
welcher sie zur Ausführung bringen würde, und würde zu gleicher Zeit den
Bölkern der asiatischen Provinzen das nöthige Vertrauen geben, daß der türki-
schen Herrschaft in Asien nicht ein baldiger Versall beschieden ist. Ehe Eng-
land solch eine Zusicherung ertheilen könnte, würde aber die Pforle zwei
Bedingungen unterschreiben müssen. Ihrer Majestät Regierung deulete der
Pforte bei Gelegenheit der Conferenz zu Constankinopel an, daß sie nicht ge-
willt sei, schlechte Verwallung und Bedrückung gut uheißen. und es wird
nölhig sein, ehe sie irgend welche Verpflichtung zum Schuhe des asialischen
Gebietles der Pforte in gewissen Fällen eingeht, daß sie von der Pforte ein
förmliches Versprechen erhalte, die nothwendigen Resormen in die Regierung
der christlichen und anderer Unterthauen der Pforte in jenen Gegenden ein-
zuführen. Es ist nicht wünschenswerth, gegenwärlig mehr als ein Ver-
sprechen in allgemeinen Ausdrücken zu verlangen; denn die näheren Maß-
regeln, welche zu ergreifen sein werden, könnten nur nach sorgfältigerer Unter-
suchung und Erwägung, als unter den augenblicklichen Umständen thunlich
ist, bestimmt werden. Es ist nicht unmöglich, daß eine sorgfältige Auswahl
und eine kreue Unterstühzung der einzelnen Aze= welchen die Gewalt in
jenen Ländern anvertraut werden soll, sich als wichtigeres Element für die
Verbesserung der Lage der Bevölkerung erweisen würde, als selbst Aenderungen
in den Gesetzen; allein die verlangte Versicherung, welche England ein Recht
gewährt, auf zufriedenstellende Einrichtungen zu diesen Zwecken zu bestehen,
wird einen unerläßlichen Theil jeden Abkommens bilden, welches Ihre
Majestät Regierung eingehen könnte. — Es wird ferner nothwendig sein,
usm Ihrer Majestät Regierung in den Stand zu setzen, die nunmehr vor-
geschlagenen Verpflichtungen auch wirksam aus#uführen, daß. sie eine Stellung
nahe der Rüste von Kleinasien und Syrien einnehme. Die Nähe britischer
Beamten, und wenn es sein muß, britischer Truppen, wird die beste Sicher-
beit dafür bieten, daß die Zwecke dieses Abkommens wirklich gesichert werden.
Die Iniel Cypern erscheint ihr (der Regierung) für den erwähnten Zweck
als in jeder Hinsicht am geeignelsten. Ihrer Majestät Regierung wünscht
nicht den Sultan zu ersuchen, die Insel aus seiner Souveränetät zu enllassen
oder die Einnahmen zu vermindern, welche gegenwärtig in seine Staatslasse
fließen. Sie macht daher den Vorschlag. daß, während die Verwaltung und
Besetzung der Iusel Ihrer Majestät zugewiesen wird, das Gebiel nach wie
vor ein Theil des osmanischen Neiches bleibe, und daß der Ueberschuß der
Einnahmen über die Ausgaben, wie viel das jetzl sein mag, alljährlich von
Seilen der britischen Negierung. an das Schahamt des Sullaus abgeführt
werden soll. In so fern als dieser Vorschlag in seiner Gesammlheit durch
die Annexionen Rußlands in der asiatischen Türkei und die Folgen, welche,
wie sich befürchten läßt, daraus entstehen dürften, angeregt worden ist, so
muß darüber vollständige Klarheit herrschen, daß, sofern die Ursache der Ge-
fahr wegfällt, auch dieses zur Vorforge gelroffene Abkommen zrn gleicher Zeit
aufhören muß. Sollte die Regierung Rußlands zu irgend welcher Zeit das
Gebiel an die Türkei abtreten, welches es durch den Krieg in Asien erlangt
hat, so werden die Bedingungen des vorgeschlagenen Abkommens außer Kraft
lreten und die Insel wird sofort geräumt werden. Ich ersuche daher Ew.
Excellenz, der Pforte vorzuschlagen, einer Convention solchen Inhaltes bei-