Franbreich. (April 7 10.) 359
um 1.1 Mill., die für die Marine um 3 Mill. vermehrt. Für die
vem Minister Freycinet projectirten öffentlichen Arbeiten ist ein
Cndit von 248 Millionen Fr. eingestellt. Das Budget bestätigt
übrigens die Nothwendigkeit, auf keine zu große Elasticität der Ein-
nahmen zu rechnen; denn sie übersteigen die Ausgaben kaum noch
um 112 Mill. Franken. Sie erfahren nämlich schon eine Stener-
entlastung von 28 Mill. Das ordentliche um 14 Mill. erhöhte
und das außerordentliche Kriegsbudget betragen 553 Mill. + 187
Mill. — 740 Mill.; die beiden Flottenbudgets 192 Mill. + 21
Mill. — 213 Mill. Für Banuten beträgt das ordentliche nur 156
Mill., das außerordentliche jedoch 218 Mill., zusammen fast 105
Micl. Die Nepublik erhöht immer noch das Unterrichtsbudget,
nämiich um 4 Mill., also bis auf 57 Mill., und dieselbe Republik,
welche den unconfessionellen Characler des Staats verwirklichen will,
erhöht das Cultusbudget abermals, bis zu 53 Mill., also zu einer
Höhe, wie es dasselbe niemals, auch nicht, als noch Elsaß-Lothringen
zu Frankreich gehörte, gehabt hatte.
7. April. Erfatzwahlen für 15 Deputirte in 15 verschiedenen
Departements. Es werden 14 Nepublikaner gewählt und nur für
Einen Sitz ist eine Stichwahl nöthig. Die Conservativen gestehen
selbst, daß die Nation augenblicklich entschieden die Republik wolle
und daß vorerst gegen die Strömung unmöglich aufzukommen sei.
8.—15. April. Session der Generalräthe, die ihre Arbeiten
fämmilich überraschend schnell erledigen. Das „Journal des Debats“
macht darüber die Bemerkung:
„Zum erstenmal vielleicht seit sieben Jahren hat der Zusammentritt
unserer Provinzversammlungen Au keinem bemerkenswerthen Zwischensall An-
laß gegeben. Keine wichtige Rede ist bei der Eröffnung der Session gehalten
worden. Fast alle Präsidenten und Präfecten haben sich begnügt, in wenigen
Worten auf die Beilegung der großen politischen Kämpfe hinzuweisen, wo-
rauf man rasch zu der Erledigung der Departementalangelegenheiten schritt.
Nach so vielen Aufergungen sehnt sich Frankreich nach Ruhe, und sobald sie
ihm gewährt wird, beeilt es sich, sie zu genießen und so seine geschwächten
Kräste wiederherzustellen.“
10. April. Kammer: genehmigt folgendes ihr vom Unter-
richtsminister vorgelegte Gesetz betr. Schulhausbauten:
Tit. I. Von den für die Herstellung von Schulgebäuden be-
immten Geldmilteln. Art. 1. Dem Unterrichtsminister wird eine in fünf
Jahresraten von 1878 ab AliiL Summe von 60 Millionen Francs zur
Verfügung gestellt, um unter die Gemeinden behufs Verbesserung oder Bau
brer Schulgebände und Ankauf des Schulmobiliars vertheilt zu werden.
Eine weitere, in derselben Weise zahlbare Summe von 60 Mill. T
wird den Gemeinden auf die Auleihen, die sie zu dem gleichen Zwecke auf-