Die päpstliche Eurie.
9. Januar. Der Papst läßt dem sterbenden König von
Italien, nachdem derselbe eine von ihm genehmigte Erklärung ab-
gegeben, seinen Segen ertheilen, ohne jedoch die über ihn (wenn auch
nur indirekt) ausgesprochene Excommunication förmlich aufzuheben.
An dem feierlichen Leichenbegängniß im Pantheon dürfen nur wenige
niedere Priester Theil nehmen, ein feierliches Todtenamt darf in Rom
nicht gehalten werden.
I7. Januar. Der Cardinal-Staatssecretär Simeoni erneuert
den Protest gegen die „ruchlosen Unternehmungen, die nach und nach
von der piemontesischen Regierung gegen die zeitliche Herrschaft des
hl. Stuhles gerichtet waren“, jetzt „weil nach dem Tode des Königs
sein ältester Sohn durch die Annahme des Titels eines Königs von
Italien den vollzogenen Raub gleichsam zu fanctioniren glaubte“,
durch ein Rundschreiben an die auswärtigen Höfe:
„Aus diesen Motiven und um nochmals die Aufmerksamkeit der
Mächte #auf die harten Bedingungen zu lenken, in denen sich die Kirche fort-
dauernd befindet, hal Se. Heiligleit dem eunterzeichneten Cardinal-Staats-
secretär ausgetragen, aufs neue zu protestiren und zu reclamiren, um gegen
einen ungerechten Naub das Anrecht der Kirche auf die alten Domänen in-
tact zu erhalten, die ihr von der Vorsehung zuerkannt waren, um die Un-
abhängigkeit der römischen Päpste, die volle Freiheit ihres apostolischen Amtes,
den Frieden und die Ruhe der in der ganzen Welt verbreiteten Katholiken
zu sichern. Deßhalb formulirt der unterzeichnete Cardinal und Staats-
secretär nach den Besehlen Sr. Heiligleit den lantesten und formellen Pro-
test gegen die obenerwähnte Thatsache und gegen die Sanction, die man
dadurch der zum Nachtheile des Heiligen Stuhles vollzogenen Usurpation
geben zu können glaubt.“
7. Febrnar. Papst Pins IX. i# nach kurzer Krankheit.
Zwischen den Cardinälen erhebt sich sofort ein heftiger Zwiespalt,
ob das Conclave für die Wahl des neuen Papstes in Rom oder
Schulthess. Europ. Geschichtskalender. XIX. 2d. 26