7. Belgien.
Mitte Januar. Wie die Blätter hervorheben, sind die Vor-
bereitungen zur großen Wahlschlacht im Inni bereits in vollem
Gange; in beiden Lagern wird tüchtig gerüstet.
23. Jannar. Kammer: da der Justizminister erklärt hat, die
Regierung könne die Bischöfe nicht daran hindern, strafrechtlich ver-
urtheilte Seelenhirten nach überstandener Strafe wieder in ihre
geistlichen Functionen einzusetzen, bringt der liberale Parteichef Fröère
Orbau einen Gesetzesentwurf ein, wornach „Individnen, die wegen
Verbrechen oder correctionalisirter Vergehen, als Diebstahl. Er-
pressung, Vertrauensmißbrauch, oder Bergehen gegen die Sittlichkeit
verurtheilt worden sind, weder vom Staat noch von der Provinz
oder der Commune, sei es Gehalle oder Subsidien beziehen können.“
17. März. Kammer: die Centralsection hat der Kammer Be-
richt erstattet über den Gesetzentwurf betreffend die Anwendung der
flämischen Sprache in den Regierungs= und Verwaltungs-Angelegen-
heiten.
Nach diesem Berichle gibt es in Belgien 2,256.2040 Einwohner, welche
französisch sprechen, 2.059,8.)0, welche flämisch, 38.070, welche deutsch,
340,770, welche französisch und flämisch, 22,700, welche französisch und
deutsch, 1790, welche flämisch und deulsch, und 5190, welche die drei Sprachen
sprechen können. Demnach sind die Landeseinwohner, welchen die offizielle
Sprache der Negierung eine fremde ist, bedentend in der Mehrheit, und
daraus schließt die Commission, daß der flämischen Sprache unbedingt gleiche
Rechle mit der frauzösischen einzuräumen seien. Was die flämische Bevölke-
rung verlangt, ist nach dem Gommissionsbericht Folgendes: In den flämischen
Provinzen sollen die localen Angelegenheiten der Proviuz und der Gemeinden
in flämischer Sprache behandell werden. Die Regierungsbeamten sollen in
ihrem Verkehr mit den 1Gemeindebehörden und den Einwohnern die flämische
Sprache gebrauchen. Für die Ausbildung der flämischen Sprache soll eine
Akademie oder eine Section in der königlichen Akademie zu Prüssel errichtet