436 Schweden und Norwegen. (März 12 — Mai 7.)
in Aussicht; für die Fortsetzung der Eisenbahnbauten soll eine An-
leihe aufgenommen werden.
12. März. (Norwegen.) Storthing: nimmt den Grund-
gesetzantrag auf allgemeine Religionsfreiheit, ausgenommen für Be-
amte, Minister und Richter, mit 88 gegen 22 Stimmen an. Die
gegenwärtigen Religionsgesetze in Norwegen sind sehr unduldsam.
3. April. (Schweden.) Reichstag: die I. Kammer nimmt
im Marinebudget die von der Regierung beantragte Vermehrung
der Zahl der Marineoffiziere an, die II. Kammer lehnt dagegen den
Antrag mit 92 gegen 79 Stimmen ab. Ferner nimmt die l. Kam-
mer mit 59 gegen 54 Stimmen den Regierungsantrag auf Be-
willigung einer Summe von 2,100,000 Kronen zu außerordentlichen
Marinebedürfnissen an, die II. Kammer lehnt ihn ebenfalls, und
zwar mit 109 gegen 49 Stimmen ab. Letzterer Antrag hat somit
auch bei der hiernach folgenden gemeinschaftlichen Abstimmung beider
Kammern keine Aussicht angenommen zu werden.
16. April. (Norwegen.) Nachdem das Storthing die von
der Regierung vorgeschlagene Anleihe von 31 Mill. Kr. behufs
Fortführung der Eisenbahnbauten genehmigt hat, schließt die letztere
mit Londoner und Hamburger Bankhäufern eine Anleihe von 34
Mill. Kr. zu 4 ½ %% und zum Curse von 95, resp. 95 /1 % ab.
Diese Bedingungen sind Angesichts der ganzen politischen Lage offen-
bar sehr günstige.
7. Mai. Echweden.) I. u. II. Kammer: Verathung des
Militär-N lwurfs der Vauernpartei. Die Ausschuß-
anträge stimmen, im Wesentlichen mit den Anträgen der Vauern-
partei überein. In der I. Kammer spricht der Kriegeminister
General Rosensvärd und in der II. der Staatsminister de Geer
gegen die Ausschußanträge. Die I. Kammer verwirft mit 64 gegen
56 Stimmen den Antrag betreffend die Zusammensetzung des Heeres
(Beschaffung der Stammtruppe nicht durch Werbung). Die II.
Kammer nimmt ihn mit 104 gegen 82 Stimmen an. Damit ist
das Schicksal des Gesetzentwurfs als entschieden zu betrachten. Aller-
dings ist die Mehrheit der Gegner des Entwurfs eine so geringe,
daß das Ergebniß der gemeinschaftlichen Abstimmung beider Kam-
mern zweifelhaft erscheinen könnte, indessen lehnt die I. Kammer
ohne Abstimmung die Anträge bezüglich der Steuerreform, welche
in unzertrennlicher Verbindung mit der Heeresreorganisation steht,
ab, so daß der Gesetzentwurf der Vauernpartei doch gescheitert ist.