Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

436 Schweden und Norwegen. (März 12 — Mai 7.) 
in Aussicht; für die Fortsetzung der Eisenbahnbauten soll eine An- 
leihe aufgenommen werden. 
12. März. (Norwegen.) Storthing: nimmt den Grund- 
gesetzantrag auf allgemeine Religionsfreiheit, ausgenommen für Be- 
amte, Minister und Richter, mit 88 gegen 22 Stimmen an. Die 
gegenwärtigen Religionsgesetze in Norwegen sind sehr unduldsam. 
3. April. (Schweden.) Reichstag: die I. Kammer nimmt 
im Marinebudget die von der Regierung beantragte Vermehrung 
der Zahl der Marineoffiziere an, die II. Kammer lehnt dagegen den 
Antrag mit 92 gegen 79 Stimmen ab. Ferner nimmt die l. Kam- 
mer mit 59 gegen 54 Stimmen den Regierungsantrag auf Be- 
willigung einer Summe von 2,100,000 Kronen zu außerordentlichen 
Marinebedürfnissen an, die II. Kammer lehnt ihn ebenfalls, und 
zwar mit 109 gegen 49 Stimmen ab. Letzterer Antrag hat somit 
auch bei der hiernach folgenden gemeinschaftlichen Abstimmung beider 
Kammern keine Aussicht angenommen zu werden. 
16. April. (Norwegen.) Nachdem das Storthing die von 
der Regierung vorgeschlagene Anleihe von 31 Mill. Kr. behufs 
Fortführung der Eisenbahnbauten genehmigt hat, schließt die letztere 
mit Londoner und Hamburger Bankhäufern eine Anleihe von 34 
Mill. Kr. zu 4 ½ %% und zum Curse von 95, resp. 95 /1 % ab. 
Diese Bedingungen sind Angesichts der ganzen politischen Lage offen- 
bar sehr günstige. 
7. Mai. Echweden.) I. u. II. Kammer: Verathung des 
Militär-N lwurfs der Vauernpartei. Die Ausschuß- 
anträge stimmen, im Wesentlichen mit den Anträgen der Vauern- 
partei überein. In der I. Kammer spricht der Kriegeminister 
General Rosensvärd und in der II. der Staatsminister de Geer 
gegen die Ausschußanträge. Die I. Kammer verwirft mit 64 gegen 
56 Stimmen den Antrag betreffend die Zusammensetzung des Heeres 
(Beschaffung der Stammtruppe nicht durch Werbung). Die II. 
Kammer nimmt ihn mit 104 gegen 82 Stimmen an. Damit ist 
das Schicksal des Gesetzentwurfs als entschieden zu betrachten. Aller- 
dings ist die Mehrheit der Gegner des Entwurfs eine so geringe, 
daß das Ergebniß der gemeinschaftlichen Abstimmung beider Kam- 
mern zweifelhaft erscheinen könnte, indessen lehnt die I. Kammer 
ohne Abstimmung die Anträge bezüglich der Steuerreform, welche 
in unzertrennlicher Verbindung mit der Heeresreorganisation steht, 
ab, so daß der Gesetzentwurf der Vauernpartei doch gescheitert ist. 
  
 
	        
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