Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

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2.—4. März. (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lefung 
der Ges.-Entw. betr. Abänderung der Gewerbeordnung und Errich- 
tung von Gewerbegerichten. Dieselben werden an eine Commission 
von 21 Mitgliedern gewiesen. 
Der erste Gesehentwurf fordert für gewisse Interessen die schriftliche 
Form des Lehrvertrags, führt eine Probezeit zu Anfang der Lehre und Ar- 
itsbücher für alle gewerblichen Arbeiter (obligatorisch jedoch nur für solche 
unter 18 Jahren) ein, erschwert das Verlassen der Lehre durch die Lehrlinge, 
ermöglicht bei unbefugtem Verlassen die zwangsweise Zurückführung des 
Lehrlings und will alle Vetheiligten mehr gegen den Vertragsbruch sichern. 
Weiter soll die Sonntagsarbeil und die Beschäftigung der jugendlichen Ar- 
beiter nach Arbeitszeit, Lokal und Art der Arbeit erschwert und begrenzt 
werden. Es sind das längst vielseitig gesorderte Aenderungen, in welchen 
die Einen ein Zuviel, die Anderen ein Zuwenig sinden. Nicht der Normal- 
arbeitstag mit seinen unausführbaren Konjequenzen, sondern der Vertrags- 
bruch, das Lehrlingsverhaltniß, die Sonntagsarbeit, die Arbeit der jugend- 
lichen Arbeiter und der auf diese begrenzte Gebrauch des Arbeitsbuches sind 
das Wesentliche der gebotenen Reform. Der zweite Gesetzentwurf will Ge- 
werbegerichte constiluiren, welche, ohne Nücksicht auf den Werth des Streit- 
gegenstandes, Zuständig sind für: 1) Streitigkeiten, welche auf den Antritt, 
die Forlsetung oder die Auflösung des Arbeilsverhältnuisses, auj die Ans- 
händigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Arbeilszeugnisses sich be- 
ziehen; 2) Streitigkeiten über Leistungen oder Entschädigungsansprüche aus 
dem Arbeite sverhältniß. Wo Gewerbegerichte nicht eingerichtet werden, kann 
in Streitigkeiten der bezeichneien Art Klage vor dem Gemeindevorsteher er- 
hoben werden. Die Gegenpartei hat sich auf die Klage einzulassen. Dieß 
der Kern der Vorlage. Gegen die Entscheidungen der Gewerbegerichte sind 
die nämlichen Rechtemittel gegeben, wie gegen die Entscheidungen der ordent- 
lichen Gerichte, welche für die Mehruhl der hier fraglichen Slreitsachen an 
sch zur Entscheidung bernsen wären 
3.— 7. Märg. Deutsches Neich.) Der österr. Kronprinz 
Rudolf besucht Verlin und die kaiserliche Familie. Die Aufnahme 
desselben ist allseitig die allerfreundlichse. 
Auch in Wien ist man über den Erfolg des Besuches sehr zufrieden. 
Wenigstens läßt sich die offig. Polil. Korr. darüber aus Berlin schreiben: 
„Mit kurzen Worten gesagt: der Kronpring von Oesterreich hat hier bei 
Hofe sowohl wie beim Milikär das allerbeste Andenken zurückgelassen; überall 
ist man seines Lobes voll, und wenn einer der hier anwesenden frenden Di- 
plomalen äußerte, er habe anfänglich den Besuch des Kronprinzen für einen 
einfachen Höflichleilsalt gehalten, die Art, in welcher der Pring hier behan- 
delt wurde, habe ihn jedoch belehrt, daß es sich um ein politisches EreigniHß 
ersten Nanges dabei handle. — so mag dieser Ausspruch als ein Zeichen 
gelten, wie der Aufenthalt des österreichischen Kronprinzen Seitens der Di- 
vlomit gewürdigt wird.“ 
5. März. (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lesung der 
Vorlage des Bundesraths betr. die Stellvertretung des Reichskanglers. 
Rede ben Fürsen Bismarck. 
t der Debatte: Hänel (Fortschr.) plädirt für verant- 
werilich gersicht der v Ein preußischer Minister und Bundesraths-
	        
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