Das deutsche Reich und leiue rinzelnen Gliedrr. (März 11—15.) 75
Stimmen eine Vereinbarung mit der Regierung zu Stande, die Fol-
gendes festfetzt:
1) Die für die Civilliste von der Regierung verlaugte Summe von
1,096, 230.4“ wird bewilligt. 2) Die für Schuldentilgungen verlangten
Summen werden abgelehnt; dagegen sollen die Stände ihre Genehmigung in
dem Verkaufe des Palais in Frankfurt a. M. und falls hieraus der Erlös
für die Schuldenzahlung nicht ausreicht, noch zu der weiteren Veräußerung
eines Objekts aus den großherzoglichen Schatullgütern zu fraglichem Zweck
ertheilen. 3) Auf die Hessen-Homburg'schen Güter ftensteben und Oebis-
feld soll seitens des hessischen Staats verzichtet und solche atß Familien-
Eigenthum des großherzoglichen Hauses anerkannt werden. 4) Vor Erthei-
lung der definitiven Genehmigung durch die Slände soll seitens der Nogir#e#
eine Vorlage zur Neorganisation resp. Vereinfachung der Verwaltungsbehörden
den Ständen nach den von leßteren früher bereils geãußerten Wünschen zu-
gehen. Zu diesem Zweck soll seitens der Regierung gemeinsam mit der Civil-
listen-Commission eine Commission aus Sachverständigen sofort ernaunt wer-
den, welche Vorschläge zu machen hat. An der Spitze der Reorganisation
steht die Reduktion der drei Ministerien zu einem Staatsministerium, in
welches auch die noch aufzuhebenden Mitlelbehörden aufgenommen werden.
14. März. (Deutsches Reich.) Ein deutsches Geschwader
segelt von Panama nach Nicaragna ab, um den Beschwerden der
deutschen Regierung gegen diejenige des Freistaates Nachdruck zu
geben.
15. März. (Deutsches Reich) Nachdem der Reichskanzler
kurz nach der ersten Lesung des Tabaksteuergesetzes und mit Bezug
auf diese ein Rundschreiben erlassen hat, um die Zustimmung der
Regierung zu Herbeiführung einer Enquete über die thatsächliche
Lage der Tabakindustrie in Deutschland zu erlangen, wird nunmehr
offiziös gemeldet, daß die preuß. Negierung mit der Vorbereilung
eines solchen Antrags beschäftigt sei.
Durch eine solche Enquete soll offenbar der Boden für die Einführung
des Tabakmonopols geebnek werden. Die Ermächtigung zu einer Euquete aber
ist Seitens der gesetzgebenden Faktoren nur erforderlich, insofern diese Er-
hebung entweder gewisse Zwangsverpflichtungen für Private mit sich führt
oder erhebliche, den allgemeinen Dispositionssonds des Reichskanglers über-
steigende Ausgaben verursacht. In letzterer Beziehung ist von der Forderung
einer Summe im Betrage von 200,000 4 die Rede. Minister Camphausen
bemerkte schon am 22. Februar, die erste Maßnahme zur Einführung des
Monopols würde der Erlaß eines Geeles sein, das die Regierungen berech-
tigte, eine statistische Aufnahme der vorhandenen Fabrikationsanstalten vor-
zunehmen. Zur Bantwortung. der strengen Fragen, die man aufwerfen
müsse und auf deren exakte Behandlung man halten müsse, führte der Mi-
nister aus, könne man das Hublen nicht nöthigen, wenn die Regierung
nicht traft eines Gesebes berechtigt werde, in diese Verhältnisse einzudringen.
Das wird also jeht beabsichtigt und eingeleitet.
15. März. (Deutsches Reich.) Die rechtsrheinischen Forts
Blumenthal bei Auenheim, Rose bei Neumühl und Kirchbach bei