Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

76 PHas beullsche Reich und seine tineluen Glieder. (Mitie März — 18.) 
Sundheim sind vollendet und werden armirt und besetzt: damit ist 
der neue Festungsgürlel um Straßburg geschlossen. 
— März. (Deutsches Reich.) In Folge des Todes des 
Papstes Pius IX. und der Gesinnung des neuen Papstes Leo XIII. 
ist die Stellung der ultramontanen oder Centrumsfraktion des Reichs- 
tags eine ekwas unsichere und die Haltung der ultr. Presse eine 
sichtlich tastende geworden. Eine Beendigung des Culturkampfes 
gehört nicht mehr unter die Unmöglichkeiten und es fragt sich, ob 
für diesen Fall die ultr. Partei sich in ihre verschiedenen Elemente 
auflösen oder mit der Regierung gegen die Liberalen oder endlich 
mit diesen gegen die Regierung sich verbinden werde. 
— März. (Deutschland.) Nach den von Bamberger an- 
gestelllen und veröffentlichten Ermittelungen zählt die sozialistische 
Parleipresse in Deutschland jetzt alles in allem 75 größere und 
kleinere Parleiblälter (während in Frankreich kürglich das erste spezi- 
fisch sozialistische Vlatt gegründet ward). Diese Blälter haben zu- 
sammen weit über 135,000 Abonnenten; ihre Zahl hat in 9 Mo- 
naten gegen das Vorjahr um 18 Vlälter zugenommen! „So ist 
Deutschland die Pflanzschule für die Ausbreitung des Sozialismus 
in der übrigen Welt geworden, aus ihm ergießen sich die Aposlel 
desselben in alle Lande, Deutsche stehen an der Spitze aller soziali- 
stischen Congresse und Aufstände."“ 
16. März. (Preußen.) Herrenhaus: beendigt die Berathung 
des Gerichtsverfassungsgesetzes und nimmt dasselbe in namentlicher 
Abstimmung mit 85 gegen 5 Stimmen an. Dasselbe weicht in 
mehreren sehr wichtigen Punkten von den Veschlüssen des Abg.-Hauses 
ab und entspricht darin den Wünschen der Negierung. 
18. März. (Deutsches Reich.) Vundesralh: Demselben geht 
nunmehr nicht Seitens der preuß. Regierung, sondern im Namen 
des Reichskanzlers der mehrsach angekündigte Gesetzentwurf betr. 
statistische Erhebungen über die Tabakfabrikation und den Handel 
mit Tabakfabrikaten im Jahre 1878.79 zu. 
Derselbe verpflichlet die selbständigen Fabrikanten und Händler den 
auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Beamten über die zu dem Geschäft be- 
nühten Räumlichleiten, über das beschäftigte Hülfspersonal, über die vor- 
handenen Vorräthe und über die Fabrikation und den Umsatz in den letzten 
drei Jahren alle erforderliche Auskunft zu geben. Die genaue Formulirung 
der Gegenstände der slatistischen Erhebungen und die Bestimmung der Be- 
amten, welche dieselben vornehmen sollen, sind dem Bundesralh vorbehalten. 
Verweigerung der Auskunst wird, unter Androhung der Exekution, mit Geld- 
strafe bis zu 300 4, unrichtige Auskunft mit Geldstrafe bis zu 500 be-
	        
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