76 PHas beullsche Reich und seine tineluen Glieder. (Mitie März — 18.)
Sundheim sind vollendet und werden armirt und besetzt: damit ist
der neue Festungsgürlel um Straßburg geschlossen.
— März. (Deutsches Reich.) In Folge des Todes des
Papstes Pius IX. und der Gesinnung des neuen Papstes Leo XIII.
ist die Stellung der ultramontanen oder Centrumsfraktion des Reichs-
tags eine ekwas unsichere und die Haltung der ultr. Presse eine
sichtlich tastende geworden. Eine Beendigung des Culturkampfes
gehört nicht mehr unter die Unmöglichkeiten und es fragt sich, ob
für diesen Fall die ultr. Partei sich in ihre verschiedenen Elemente
auflösen oder mit der Regierung gegen die Liberalen oder endlich
mit diesen gegen die Regierung sich verbinden werde.
— März. (Deutschland.) Nach den von Bamberger an-
gestelllen und veröffentlichten Ermittelungen zählt die sozialistische
Parleipresse in Deutschland jetzt alles in allem 75 größere und
kleinere Parleiblälter (während in Frankreich kürglich das erste spezi-
fisch sozialistische Vlatt gegründet ward). Diese Blälter haben zu-
sammen weit über 135,000 Abonnenten; ihre Zahl hat in 9 Mo-
naten gegen das Vorjahr um 18 Vlälter zugenommen! „So ist
Deutschland die Pflanzschule für die Ausbreitung des Sozialismus
in der übrigen Welt geworden, aus ihm ergießen sich die Aposlel
desselben in alle Lande, Deutsche stehen an der Spitze aller soziali-
stischen Congresse und Aufstände."“
16. März. (Preußen.) Herrenhaus: beendigt die Berathung
des Gerichtsverfassungsgesetzes und nimmt dasselbe in namentlicher
Abstimmung mit 85 gegen 5 Stimmen an. Dasselbe weicht in
mehreren sehr wichtigen Punkten von den Veschlüssen des Abg.-Hauses
ab und entspricht darin den Wünschen der Negierung.
18. März. (Deutsches Reich.) Vundesralh: Demselben geht
nunmehr nicht Seitens der preuß. Regierung, sondern im Namen
des Reichskanzlers der mehrsach angekündigte Gesetzentwurf betr.
statistische Erhebungen über die Tabakfabrikation und den Handel
mit Tabakfabrikaten im Jahre 1878.79 zu.
Derselbe verpflichlet die selbständigen Fabrikanten und Händler den
auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Beamten über die zu dem Geschäft be-
nühten Räumlichleiten, über das beschäftigte Hülfspersonal, über die vor-
handenen Vorräthe und über die Fabrikation und den Umsatz in den letzten
drei Jahren alle erforderliche Auskunft zu geben. Die genaue Formulirung
der Gegenstände der slatistischen Erhebungen und die Bestimmung der Be-
amten, welche dieselben vornehmen sollen, sind dem Bundesralh vorbehalten.
Verweigerung der Auskunst wird, unter Androhung der Exekution, mit Geld-
strafe bis zu 300 4, unrichtige Auskunft mit Geldstrafe bis zu 500 be-