Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

204 Pos dentsche Reich und seine einzeluen Glieder. (Juli 17—22.) 
Die für den Verkhr. natürlich unentbehrliche deutsche Sprache gewinnt fort- 
dauernd an Terrai 
17. Juli. GSchwarzbnrg-Sondershausen) Fürst Günther 
e#legt in Folge eines Augenleidens die Regierung nieder. Der Erb- 
prinz übernimmt diefelbe. 
18. Juli. (Preußen.) Eine zahlreich besuchte Versammlung 
der rheinischen Ultramontanen in Köln erklärt sich neuerdings für 
Festhalten an der Forderung einer vollständigen Aufhebung der 
Maigesetze und billigt die Haltung des Centrums im Landtage 
gegenüber dem neuen kirchenpolitischen Gesetze. 
19. Juli. (Bayern.) Zusammentritt der Delegirten zum 
Landescomite für die Wittelsbacher Landesstiftung: 
Die zu einem bleibenden Andenken an die bevorstehende Feier der 
700jährigen Regierung des Hauses Wittelsbach in Baern angestellte Samm- 
lung hat a8 Resultat ergglcn. Derdayern 193,761 . A 96 ., Niederbahern 
53 MA 82 falz 2, 932 M. 13 3. Oberpjalz "*n. 230 +4 24 3., Ober- 
4 0. 593 # 8 5 Mitielsranken 64,067 - 87 J, Unterfranken 21,471.4 
58 J. (die Bezirksämter Alzenau, Lohr und Haßfurt stehen noch aus), Schwaben 
73,879 ¼ 63 5., in Summa 536,190 4 31 5. Hierauf wird zur Berathung 
der S. M. dem König zur Sanktion vorzulegenden Statuten für die „Wittels- 
bacher Landesstiftung zur Förderung des bayerischen Handwerks in Stadt 
und Land“ geschritten. 
21. Juli. (Bayern.) II. Kammer: genehmigt nach längeren 
Verhandlungen ein Richterdisciplinargesetz in der Schlußabstimmung 
mit 104 gegen 42 Stimmen, also nur mit 6 Stimmen über die 
nach der Verfassung nothwendige Zweidrittelmehrheit. 
Wenn man bedenkt, daß alle Abänderungen der Ausschußmehrheit an 
der ursprünglichen Vorlage aufrechterhalten blieben, daß der Entwurf li- 
beraler in seinen Bestimmungen ist, als alle geltenden deutschen Disciplinar= 
gesetpze, daß nach ihm die Vollmachten des Justizministers zur Aufrechthaltung 
der Standesdisciplin auf Richtercollegien übergehen, welche die allgemeine 
Schuldfrage und die Strafe der Dienstentlassung nur mit Zweidrittelmehrheit 
nach mündlicher Verhandlung erkennen konnen, so ist schwer zu begreifen, 
daß das Geset eine so große Minderheit gegen sich vereinigen konnte. Kommt 
es schließlich nicht zu Stande, so behält der bayerische Justizminister im 
Unterschiede von allen seinen Collegen im Reiche das Recht, die bayerischen 
Richter zu versetzen und zu pensioniren, letzteres allerdings mit dem für den 
Steuerzahler bedenklichen Privilegium, daß das volle Activitätsgehalt dem 
in Ruhestand Versetzten gezahlt werden muß. 
22. Juli. (Bayern.) II. Kammer: Berathung des Antrags 
des ultramontanen Abg. Hafenbrädl betr. Aufhebung des 7. Schul- 
jahres 
ch Begründung des Antrags durch den Antragsteller beantragt 
autrenn (kakh. Geistlicher) die Ueberweisung an einen Ausschuß von 
5 Mitgliedern. Rußwurm bekämpft den Antrag als schädlich für die 
iuh Volksbildung, doch wäre in einzelnen Districten Abhilfe geboten.
	        
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