Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Has deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Milte Aug.) 200 
Race mit steigender Erbitterung sieht, und von ihrer Regierung Schuh und 
Abhülfe in dieser Nothlage erwartet. Fußend auf den bestehenden, die capi- 
talistischen Interessen bevorzugenden und unter jüdischer Einwirkung ent- 
standenen Gesetzen; gestüht auf die Reichthümer, welche man mit geschickter 
und rücksichtsloser Ausnutzung derselben durch Wucher, Börsenspiel, Bank- 
und Actienwesen erworben hat bei fast ausschließlichem Fernbleiben von der 
allein einen dauernden Wohlstand begründenden Thätigkeit der Landwirth-- 
schaft und des Gewerbes; Bildner der öffentlichen Meinung mittelst einer 
zum großen Theil durch sie beeinflußten feilen, gewissenlosen und corrum- 
pirten Presse, hat es die jüdische Race verstanden, ihren unheilvollen Einfluß 
beständig zu steigern, so daß derselbe heute schon nicht allein die wirthschaft- 
lichen Verhältnisse und den Wohlstand des deutschen Volkes, sondern auch 
seine Cultur und Religion und in Folge dessen seine theuersten politischen 
und religiösen Güter mit den ernstesten Gefahren bedroht. Diese Gefahren 
müssen sich naturgemäß in dem Maße steigern, als es den Jnden gelingt, 
schaarenweise in Berufszweige und namentlich in amtliche Stellungen ein- 
zudringen, welche ihnen früher verschlossen waren, und die ihnen ferner 
verschlossen bleiben müssen, wenn anders nicht die Auctorität der Gesetze in 
ihren Fundamenten untergraben werden soll. Mit den überall lant werdenden 
protestirenden Klagen und Wünschen ist es hier indessen nicht gethan. Wie 
das Judenthum eine thatsächliche Macht ist, so kann es auch nur durch reelle 
Machtmittel bekämpft werden. Hiezu gehört vor allem die Reform und 
Ergänzung einer Gesehgebung, welche die Ansbentung und Verderbung des 
deutschen Bolkes durch die Juden und die von jüdischen Anschauungen an- 
gesteckten Deutschen ermöglicht hat. Wir wollen damit weniger das den 
Frendliugen gewährte Gastrecht verkümmern, als vielmehr allmählich die 
deutsche Nation von einer Art Fremdherrschaft emancipiren, welche sie nicht 
mehr lange zu ertragen vermag. Es ist Gefahr im Verzuge, deßhalb ge- 
statten wir uns Ew. Durchlaucht mit der ehrfurchtvollsten Bitte zu nahen: 
daß Hochdieselben zur Verhinderung weiterer Zunahme des jüdischen Volks- 
elements und jüdischen Einflusses den gesebgebenden Körpern des Deutschen 
Reiches und Preußens baldmöglichst Vorlagen machen wollen, durch welhe 
1) die Masseneinwanderung der Juden, bejonders von Osten her, erschwert 
wird; 2) diejenigen Geschäftszweige welche, wie Börsen, Banken und Zeitungs- 
wesen, von den Juden und den zu jüdischen Anschanungen verführten In- 
dividuen zur Ausbeutung des deutschen Volkes benutzt werden können, con- 
trolirt und möglichst hoch besteuert werden; 3) die amtlichen Berufskreise, 
deren Antorität durch das Eindringen jüdischer Anschauungen gefährdet wird, 
etwa mit dem Rechte der Wahl, ähnlich wie es sich bei den Officiercorp# 
schon längst bewährt hat, ausgerüstet, und gesetzliche Garantien für die 
völlige Ausschließung aller Juden von obrigkeitlichen Aemtern und Befug- 
nissen geboten werden." Das Begleitschreiben lautet: „Ew. Hochwohl- 
geboren übersenden wir eine aus einem Kreise deutscher Männer hervorge- 
gangene Petition, welche Ende September an ihre Adresse überreicht werden 
soll. In der festen Ueberzeugung, daß Sie die durch das Schriftstück zum 
Ausdruck gebrachte Auffassung von dem Ernst der Lage unseres Volkes theilen 
und mit dem Inhalt der Petition einverstanden sind, erlauben wir uns die 
ganz ergebene Aufrage: ob Sie dieselbe für die demnächst erfolgende Ver- 
öffentlichung mit Ihrer Unterschrift zu versehen sich entschließen würden. 
Wenn schon uns bereits zahlreiche Zustimmungen von der Dringlichkeit der 
geplanten Maßregel überzeugt haben, und so sehr überhaupt der gewählte 
Zeitpunct von erfahrenen Politikern und hervorragenden Parlamentariern, 
die uns berathend zur Seite stehen, als günstig für den Erfolg des Unter- 
nehmens wiederholt ausdrücklich anerkannt ist, so gilt es doch von vorn- 
Schulthess, Europ. Geschichlskalender. XXI. Bd. 14
	        
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