Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Das denische Reich und seiue einzelnen Glieder. (Dec. 9—10.) 269 
welche dieses felet anerkannte Zuweitgehen beseitigt: (Sehr richtig! im 
Centrum.) Ich bin der Meinung, daß die Regierung den noch übrigen Theil 
der Session zu bentn hätte, wenigstens die von ihr als zu weitgehend 
anerkaunten Puncte der Maigesegelung zu beseitigen und darauf Anträge 
7ur stellen. Wir werden unsererseits die Beschwerden, welche im Allgemeinen 
ie Tendenz haben, klarzulegen, daß die jehigen Zustände nicht fortdauern 
können, daß wir vollberechtigt sind, die Herstellung des status quo ante in 
Kirchen= und Schulsachen zu verlangen, doch auch dazu benuten, practische 
Folgen herbeizuführen, wenn man unseren Anträgen beitreten will, und als 
bescheidensten dieser Anträge kündige ich schon jeht an, daß ich ein Geset 
beantragen werde, wonach die Spendung der Socramente und die Feier der 
heiligen Messe straffrei sei. Dieser Antrag enthält durchaus nicht Alles, 
was wir zu verlangen haben, er soll nur bestimmt sein, den dringendsten 
Nothständen weitere Abhilfe zu schaffen und der Regierung Zeit zu geben, 
ihrerseits eine organische Gesehgebung in dieser Angelegenheit vorzubereiten. 
Nach meinem Dafürhalten ist ein Abschluß in der Hinsicht nur zu erreichen, 
wenn die Regierung zunächst mit der berufenen Stelle, dem apostolischen 
Stuhl, die Verhandlungen wieder aufnimmt, welche nach meiner Ansicht 
niemals hätten unterbrochen werden sollen, und daß sie, wenn ein Refultat 
dieser Verhandlungen gegeben ist, auf Grund desselben die geseylichen Maß- 
regeln trifft, welche erforderlich sind, um die Sache in formelle Nichtigkeit 
zu bringen. Ich richte ausdrücklich an den Minister die Frage, ob es in 
der Absicht der Regierung liegt, die abgebrochenen Verhandlungen wieder 
aufzunehmen, oder ob Schritte geschehen sind, Das zu thun, eventuell wann 
sie beabsichtigt werden! Cultusminister v. Puttkamer: Die Staats- 
regierung theilt mit dem Vorredner den Schmerz und die Betrübniß darüber, 
daß wir heute nach einem Jahre des Ringens, der Mühen und der Kämpfe 
in der Ausgleichung unserer kirchen- politischen Wirren nicht weiter gekommen 
sind, wie Das der Fall ist. Die Staatsregierung blickt ferner mit dem 
errn Vorredner mit großer Besorgniß in die Zukunft unserer kirchenpoli- 
tischen Verhältnisse, sie sieht sie auch in diesem Augenblicke mit einem dichten 
Schleier verhängt, durch welchen kaum ein Hoffnungsstrahl hindurchdringt. 
Ich habe die kirchenpolitische Vorlage niemals anders auffassen können, denn 
als ein Werkzeug zum Frieden und zur Verständigung und weise a limine 
alle diejenigen Insinnationen zurück, welche fremde politische Nebenabsichten 
mit dieser Vorlage in Verbindung zu bringen suchen. Es war der wohl- 
überlegte und wohlgemeinte Vorschlag, uus mit unserem tirchenpolltischen 
Gegner zu verständigen. Daß dabei eine vorsichtige, discretionäre Vollmacht 
in Anspruch genommen werden müßte, Das ist mir wenissteus immer klar 
gewesen, und ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich aus der Entwicklung 
der letzten Monate auch in der öffentlichen Meinung eine kleine Wandlung 
konstakiren kann; es mußte ein gewisses Maß discretionärer Vollmacht ge- 
fordert werden, wenn man sich vergegenwärtigt, mit welchem Gegner man 
es zu thun hai, mit einem Gegner, der in voller Unverantwortlichkeit uns 
Paennber steht, der nur nach großen, weitumspannenden, kirchenpolitischen 
esichtspunkten seine Haltung einrichtet. Die Landesvertreiung hat uns die 
Mittel, um welche wir sie damals angegangen haben, nicht gewährt; die 
Mehrheit dieses Haufes hat die ndhe, die wir zu haben wünschten, 
zerbrochen, und die Regierung ist in ihrem vollen Recht, wenn sie nunmehr 
die Verantwortung dafür, daß sie noch nicht mehr auf dem Wege des Aus- 
gleichs hat thun können, von der Hand weist. Der vom Vorredner speciell 
erwähnte Artikel 5, wie er zur Annahme gelangt ist, hat die Tendenz, die 
Absicht, der kirchlichen Noth in so weit und in so fern ein Ende zu machen, 
daß geistliche Amtshandlungen von rite angestellten Geistlichen, das heißt 
  
 
	        
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