Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

364 Großbritlannien. (Nov. 20 — Milte Dec.) 
20. November. Das Parlament wird vorerst weiter bis zum 
2. Jannar vertagt. 
27. November. Da die Zustände in Irland von Tag zu 
Tag sich verschlimmern und die öffentliche Meinung in England 
immer entschiedener darauf dringt, daß Maßrgeln ergriffen werden, 
um die Ruhe und Ordnung endlich wieder herzustellen, beschließt 
die Regierung, das Parlament auf den 6. Januar einzuberufen. 
Wenn es bis dahin nöthig erscheinen sollte, so sollen demselben 
Zwangsmaßregeln gegen Irland, aber zugleich auch eine Bill be- 
hufs Reform und Beseitigung der Uebelstände in den Landeigen- 
thumsverhältnissen vorgeschlagen werden. 
30. November. Hr. Shaw-Lesevre wird zum Arbeitsminister 
ernannt. Seine Ernennung bedeutet die Stärkung des radicalen 
Elements im Cabinet bezüglich der irischen Frage, worin Lefevre 
als große Autorität gilt. Derselbe befürwortete 1870 die weit- 
gehendsten Claufeln zu dem Bright'schen Vorschlage. · 
Mitte December. Alle nur irgend verfügbaren Truppen wer- 
den nach und nach nach Irland geschickt. Bis Ende des Jahrs 
steigt die Truppenzahl aus 30.000 Mann, eine für englische Mi- 
litärverhältnisse außerordentlich hohe Ziffer. Minister Forster, aus 
Irland zurück, neigt sich in Folge seiner Erfahrungen an Ort und 
Stelle mehr und mehr der Ansicht zu, daß außerordentliche Maß- 
regeln unerläßlich seien, um Ruhe und Ordnung und die Herrschaft 
des Gesetzes in Irland wieder hergustellen. Die Landliga rühmt 
sich inzwischen, in den letzten Monaten nicht weniger als 450 öffent- 
liche Versammlungen zu Wege gebracht zu haben, an welchen sich 
wenigstens 2 Millionen Menschen betheiligt hätten. 
e Blätter veröffentlichen die neuen Statuten der Liga, welche eine 
vorteepit ausgebildete Organisation anzeigen. Das Streben der Vereini- 
gung ist darauf gerichtet, in jeder Gemeinde Irlands eine Zweigliga zu er- 
richten. Diese Liga soll in ihrem Bereiche über Alles, was Pacht betrifft, 
Buch und Rechnung führen und an die Centralliga berichten. Jeder Grund- 
besiter, jeder Pächter wird in dem Verzeichniß aufgeführt. Läßt sich ein 
Grundbestper zu hohe Pacht zahlen, weist er einen Pächter aus oder vergreift 
sich sonslwie an dem vermeintlichen heiligen Rcchte der Pächter, so kommt 
er in das schwarze Buch. Jeder, der ihm dafür Hilfe leistet, wird gleich- 
falls notirt, und diese Führungslisten bilden das His nach welchem ein 
Jeder ohne Schonung abgeurtheilt wird. Die Landliga hat sogar bereits 
ihre eigenen Gerichtshöfe. Die Statuten beweisen, wie trefflich die Liga auch 
für die Finanzen gesorgt hat. Jeder Pächter, der bis zu fünf Pfund Pach 
geld jährlich entrichtet, ist zur Leistung einer Abgabe von einem ase 
gehalten. Für je folgende zehn Pfund hat er einen weiteren Schilling zu 
zahlen, und die Hälfte der empfangenen Beträge soll am ersten jeden Monats 
an die Centralliga eingezahlt we
	        
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