414 Nalien. (Oct. 4— Nov. 18.)
4. October. Garibaldi und sein Sohn Menotti legen de-
monstrativ ihre Abgeordnetenmandate nieder. Garibaldi, obgleich
gänzlich gelähmt, läßt sich von Caprera nach Genua bringen. Durch
seine Anwesenheit kommen alle extremen Elemente und Bestrebungen
momentan in große Erregung.
3. November. Der Ministerrath beschließt, dem Parlament
die Beseitigung des Zwangskurses in Vorlage zu bringen.
4. November. Mentana-Feier in Mailand. Auch Garibaldi
findet sich dazu ein. Lärmende Verbrüderung der republicanischen
Elemente Oberitaliens mit den Extremsten der französischen Ex-
tremen, Nochefort, Blanqui 2c.
15. November. Wiederzusammentritt des Parlamentes. Die
Regierung legt der Kammer ihren Man bezüglich Aufhebung des
Zwangskurses vor.
Grundlage der Operation wird die Aufnahme einer auswärtigen An-
leihe im Betrage von 644 Millionen Lire sein. 44 Millionen sind zur
Tilgung einer Schuld bei der oberitalienischen Eisenbahngesellschaft, 60
Millionen zur Einlösung des entsprechenden Betrags in Zwangspapier r
stimmt. Die verbleibenden 340 Millionen cursirenden Papiers sollen als
jederzeit einlösliche Staatskassenscheine im Verkehr belassen werden. Die
Regierung verlangt eine zweijährige Frist zur Ausführung der Operation.
16. November. Der Appellhof bestätigt in Sachen der Con-
gregation Propaganda Fide gegen die staatliche Liquidationscom=
mission das Urtheil der ersten Gerichtsinstanz und erklärt die Güter
der Congregation der Einziehung unterworfen.
18. November. Kammer: Die Regierung legt derfelben den
Entwurf eines materiell ziemlich tief greifenden kirchenpolitischen
Gesetzes vor.
Auch Italien bereitet sich durch dasselbe zu weiteren Schritten in
der Ansdehnung der staatlichen Autorität über die civilrechtliche Stellung
der Kirche vor. Um diese Maßregeln nicht als ausschließlich gegen die
Kirche gerichtet erscheinen zu lassen, hat man sie in einen Gesetzentwurf ein-
ekleidet, welcher die Neuordnung der sämmtlichen Zweige der kirchlichen
Fokseige wort und Jurisdiction, sowie die Liquidation und
Verwaltung der Kirchengüter umaßt. In der That mangelt es
bis iett an einer nur einigermaßen einheitlichen Organisation jener in enger
Beziehung zu einander stehenden Verwaltungszweige. Sie befinden sich unter
verschiedener Dependenz und Direction, und die auf sie bezüglichen Gefetze,
Reglements und Circaulare stehen vielfach i im Widerspruch mit einander. Der
— bezweckt nun, jener Ungleichheit ein Eude zu machen und das
anze Gebiet unter die einheeitliche Leitung einer „Generaldirection für die
Kullesargleganheilen.“ die im Justizministerium zu schaffen ist, zu stellen.
Es verschwinden dadurch die Verwaltung des Cultusfonds, das Commissariat
für die Liquidation des Kirchenvermögens in der Provinz Rom, die sieben