6. Die Schweiz.
1. Januar. Die Zölle haben, Dank der Tabakzollerhöhung,
im Jahre 1879 eine Mehreinnahme von 1,164,501 Frs. ergeben,
so daß das bisherige Deficit in den Bundesfinanzen so ziemlich ge-
deckt ist.
Anfang Jannar. Agitation des Dr. Joos und Genossen für
Anbahnung einer neuen Revision der Bundesverfassung im Sinne
der Einführung des Banknotenmonopols der Eidgenossenschaft und
eines Initiativrechtes des Schweizervolks zu Herbeiführung partieller
Verfassungsrevisionen troß des ablehnenden Beschlusses des National-
rathes vom 16. December 1879.
7. Januar. (Bern.) Die verfassungsmäßig aus Römisch-
Katholischen und Altkatholiken zusammengesetzte christ= katholische
Cantonssynole beschließt in Delsberg (Jura):
3 sei in Anbetracht, daß die frühere Synode ihr ompetenz und
ihre i*- Attribntionen in Abschaffung der Beichte, des Cölibats und
fic Soutane und in Anschließung an das nbe eichte be d coih auch in
der Annahme des Katechismus von Michand überschritten habe: 1) die
Beichte wieder obligatorisch; 2) die Priesterehe untersagt; 3) das Tragen
der Sontane erlaubt; 4) der Anschluß an das 3 Nationalbisthum annullirt;
5) der Katechismus von Michand abgeschafft. Die Römisch-Katholischen ha-
ben, wie ersichtlich, die Majorität und machen sie geltend (s. 23. Juni 1879).
7. Januar. (Tessin.) Großer Rath: beschließt ein neues
Wahlgesetz betr. die Volksvertretung (Riformino) nach der Vorlage
des Staatsraths mit 70 (ultram.) gegen 28 (lib.) Stimmen.
Dasselbe nimmt auf 1200 Seelen der aesüer Bevölkerung und do-
micilirten Schweizer, die Fremden und -außerhalb des Cantons dauernd
domicilirten“ Tessiner nicht mitgerechnet, einen Deputirten au. Da der Be-
beif „außerhalb des Cantons dauernd domicilirt“" ein sehr zunbestimnrter ist
und nach Gutfinden der Oegierung interpretirt werden wird, steht die Sache
fast eben noch so, wie bei dem von der Bundesversammlung verworfenen
ersten Verfassungsdecret (s. 23. Dec. 1879); nämlich die großen Bevölkerungs-
centren, wie Lugano und Locarno, werden nach wie vor zu Gunsten der