Schweden und Norwegen. Sept. 15— Deec. 6.) 457
15. September. (Norwegen.) Der Militärausschuß des
Storthings tritt unter dem Vorsitze des Storthingsführers und
Bankdirectors Sverdrup trotz des Verbotes des Königs doch in
Christiania zusammen. Auch die vom Storthing ernannten mili-
tärischen Mitglieder finden sich ein trotz der gegentheiligen Weisung
ihrer mililärischen Oberen.
25. September. (Norwegen.) Der Stoatsminister (Minister-
präsident) Stang reicht dem König seine Entlassung ein. Der König
verschiebt seine Entscheidung und wird selbst nach Christiania kommen.
II. October. (Norwegen.) Der König langt in Christiania
an, gewährt Stang die geforderte Entlassung und ernennt den Staats-
rath Selmer zum Staatsminister oder Ministerpräsidenten.
12. November. (Norwegen.) Auf Ansuchen der norwegischen
Regierung hat die juristische Facultät der Universität Christiania
ihr Gutachten über die Frage abgegeben,
ob dem Könige in allen Verfassungsangelegenheiten das unbe-
schränkte Velo zustehe. Die Minister hatten dies in ihrem Berichte über
die Staatsrathsangelegenheiten behauptet. Die Facultät hat sich dahin ge-
äußert, daß in diesem bestimmten eingelnen Falle der König allerdings
das Recht der Verweigerung habe; ein Mitglied ist indessen entgegengesehtter
Ansicht gewesen.
Anfang November. (Norwegen.) Der König hat Christiania
wieder verlassen und ist nach Stockholm zurückgekehrt.
In dem Conflict mit dem Storthing bez. der Staatsrathsfrage scheint
er entschlossen, nicht nachzugeben, indem er hofft, daß die Partei Sverdrup
bei einer eventuellen Aufnahme des Kampfes gegen die Prärogative der
Krone auf einen Rückhalt bei der ihrer Mehrheit nach loyal gesinnten Be-
völkerung Norwegens nicht zu rechnen hätte. Verfassungsmäßig siehe dem
Storthing in der Staatsrathsfrage keine weitere Initiative zu, und die ein-
gebrachte Regierungsvorlage, welche das Zugeständniß des Erscheinens der
Minister in der Landesverkrelung von dem Rechte der Kammerauflösung und
der Pensionsberechtigung für die austretenden Mitglieder des Staatsraths
abhängig macht, könne erst in dem im Jahr 1883 zu wählenden Storthing
zur Verhandlung gelangen. Bis dahin werde es der augenblicklich im Amte
befindlichen Regierung wohl gelingen, sich einen genügenden Einfluß auf die
Bevölkerung zu verschaffen.
6. December. (Schweden.) Der König bestätigt die, auf
das Drängen der Landmannpartei vom NReichstag in seiner letzten
Session gefaßten Beschlüsse, wonach verschiedene Landesproducte, die
bisher zollfrei eingeführt wurden, vom 1. Jannar 1881 an mit
einer zum Theil hohen Steuer belegt werden sollen. Der frei-
händlerisch gesinnte Finanzminister Forssel nimmt deßhalb seine
Entlassung und der mehr schutzzöllnerisch gesinnte Ministerpräsident
Graf Posse übernimmt selbst das Finanzministerium.