11. Rußland.
6. Januar. Der bisherige Domänenminister Walujew wird
zum Präsidenten des Ministercomités ernannt.
11. Jannar. Die Regierung setzt das Budget für 1880 fest.
Dasselbe balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 666 Mill. Rubel.
Die Einnahmen sind nach den uormalmähigen Durchschnittserträgen berechnet
und gewähren, troßdem daß die Aussaben incl. der eingestellten Zinsen gfür
die neuen Anleihen um 38 Mill. Rubel gestiegen sind, eine vollständi
Deckung derselben. Unter den Mehrausgaben beanspruchen die Jinsgahlunger
für die Staaksschulden nach Abrechnung der Verminderung durch die Amorti-
sation der früher contrahirten Anleihen 15 Mill. Rubel mehr, ebenso be-
anspruchen das Kriegs= und Marinebudget 11 Mill. Rubel und das Budget
des Ministeriums des Innern wegen der Verstärkung der Polizei 2 Mill.
mehr. Die Mehreinnahmen, ahauptsächlich hervorgehend aus den Erträgnissen
der Accise, der Zölle, der Forsten und aus Eisenbahn-Rückzahlungen, be-
tragen etwa 30 Millionen. Weitere 7 Millionen Mehreinnahmen vertheilen
sich auf verschiedene Titel in kleineren Beträgen.
29. Januar. Der Polizei gelingt endlich ein Hauptschlag
gegen die Verschwörung, indem sie die in einem der vornehmsten
Stadttheile von Petersburg, dem der Liteinaja, die Druckerei der
geheimen Zeitungen entdeckt und nach einem förmlichen Gefechte
besetzt.
Neben den Attentaten waren es vor Allem die geheimen Zeitungen,
erst „Semlja i Wolja“ („Land und Wille“) und „Narodnja Wola“ („Der
Wine des Volkes"), welche das Publikum, dem sie oft unter harmloser Em-
ballage zugeschickt wurden, besonders aufuegien und schon der Umstand, daß
seit Monaten der Sit der Druckerei, wo diese Zeitungen hergestellt wurden,
von der Polizei vergeblich gesucht wurde, genügte, um Polizei und Regierung
in die größten Verlegenheiten zu setzen. Noch in einer Nummer v. 26. Jan.
hatte die Narodnja Wolja ein vollständiges Programm ihrer Partei aufge-
stellt, dessen Forderungen sich dahin zusammernsafsen lassen: „1) Eine ständige
Bolksvertretung, miammengesett und mit voller Macht in allen staatlichen
Fragen ausgerüstet; 2) eine umfassende Selbstverwaltung, verbürgt durch
freies Wahlrecht für alle Aemter; 3) Selbständigkeit der Gemeinde als öco-
nomische und administrative Einheit; 4) Zugehörigkeit des Bodens dem Volke;
5) ein System von Maßnahmen zur Uebergabe sämmtlicher Fabriken und