Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Die ollomannische Pforle. (Dec. 16 — Ende.) 493 
fordernde Haltung annehmen, jedoch im Nothfalle ihre Rechte ener- 
gisch vertheidigen und einen allfälligen Angriff zurückzuweisen wissen 
werde. 
16. December. Derwisch Pascha schickt mehrere Häupter der 
albanesischen Liga, worunter der Miriditen-Fürst Prenk Doda, als 
eine Art Gefangener nach Konstantinopel. 
27. December. Frankreich bringt die Idee eines europäischen 
Schiedsgerichts zwischen der Türkei und Griechenland aufs Tapet. 
Ende December. Die Finanznoth der Pforte dauert in un- 
geschwächtem Grade sort. Den Beamten kann der Decembergehalt 
nicht ausbezahlt werden und sie werden dahin verständigt, daß sie 
vor dem März nichts zu erwarten hätten: alle eingehenden Sum- 
men müssen auf Rüstungen verwendet werden. 
2. Rumänien. 
2. Januar. I. Kammer: stellt in der Eisenbahnfrage (siehe 
30. Oct. und 7. Dec. 1879) die ursprüngliche Vorlage der Regie- 
rung mit 38 gegen 4 Stimmen wieder her. Der Sitz der Eisen- 
bahngesellschaft bleibt demnach vorerst in Berlin. 
27. Jannar. II. Kammer: fügt sich in der Eisenbahnfrage 
dem Drucke Deutschlands und anderer Mächte gleichfalls und ge- 
nehmigt den Rückkauf der Eisenbahnen auch ihrerseits nach langer 
und ziemlich heftiger Debatte gemäß der Vorlage der Regierung 
und in der Fassung der I. Kammer mit 72 gegen 42 Stimmen. 
7. Februar. Die österreichisch-ungarische Regierung verwendet 
sich bei England, Deutschland und Frankreich für die bisher von 
ihnen beanstandete Anerkennung der Unabhängigkeit Numäniens 
unter dem Hinweis auf die Bereitwilligkeit der rumänischen Re- 
gierung, die Judenfrage der weiteren Löfung nach den Bestimmun- 
gen des Berliner Vertrages zuzuführen. 
20. Febrnar. Auch Deutschland, Frankreich und England 
sprechen durch identische Noten nunmehr die Anerkennung Rumä- 
niens aus. 
Die Note besagt: die Regierungen vermöchten die getroffenen con- 
stitutionellen Bestimmungen betreffs der in Numänien domicilirenden Per- 
sonen nichtchristlicher Riten nicht als den Anschauungen der Berliner Sig- 
natarmchte gänzlich entsprechend anzuerkennen; sie hätten indeß, vertrauend 
auf den Willen der fürstlichen Regierung, sich bei Anwendung dieser Be- 
stimmungen immer mehr dem liberalen Gedanken der Mächte zu nähern, 
und um der rumänischen Nation den Beweis freundschaftlicher Gesinnung