Aegopten. (Anf. Juli.) 511
Passe der ägyptischen Regierung versehen zu haben. Schon früher hatte er
Hauzarrest erhalten, weil er sich im Interesse des Ex-Chedive Ismail in
abalen gegen die jeyige Ordnung der Dinge eingelassen hatte.
Anfang Juli. Die internationale Liquidationscommission hat
ihre Berathungen beendigt und ihre Beschlüsse resp. Vorschläge dem
Chedive überreicht.
Das Resultat ist dem festen Zusammenhalten Englands und Frank-
reichs zu verdanken. Außer in einigen untergeordneten Fragen bildeten die
vier englischen und französischen Commissäre immer eine unerschütterliche
Mehrheit. In der Minderheit war von einer ähnlichen Disciplin nichts zu
bemerken. Der italienische Commissär allein stimmte beharrlich gegen die
Mehrheit, was überraschen mußte, da er früher als Mitglied des Enqucte-
Ausschusses mit seinen Collegen einig ging: dieß beweist deutlich, daß seine
Haltung ihm von oben dictirt worden war. Der deutsche Commissär stimmte
so, bald anders, meistens aber mit der Minderheit, während der öster-
— der frisch ausgeschifst war und von ägyptischen Angelegenheiten
wenig verstand, fast immer in die Fußstapsen des italienischen Commissärs
trat. Das Finanzproject, welches von dem Liquidationsausschuß aungenommen
wurde, entspricht daher den Vorschlägen der englisch-französischen Controleure
vollkommen. Bekanntlich zerfiel die consolidirte ägyptische Schuld in eine
privilegirte Schuld mit besonderen Garantien, aber nur 5Fprocentigen Zinsen;
eine unisicirte Schuld mit ebenfalls besonderen Garantien, von welchen jedoch
im Nothfalle zuerst die Zahlung des Coupons der privilegirten erhoben
werden mußte, und principiell mit 7procentigen Zinsen, die seit einem Jahre
nicht mehr in dieser Höhe enkrichtet worden waren; cerdlich in Anleihen mit
kurzen Terminen zu 7= und pprocentigen Zinsen. Die privilegirte Schuld,
welche bisher die einzig vernünftige ägyptische Schuld war wird in ihren Vor-
theilen, die sehr mäßig sind, ungeschmälert bleiben; die Zinsen der unificirten
Schuld sind auf 4 Proc. mit einer möglichst weiten aAmortifirung. festgesetzt und
die Anleihen auf lurge Fristen in ünisicirt- Schuld verwandelt. as die
schwebende Schuld v etrifft, io wird der Sehlbngemebes folgender sein:
Proc. baa 70 Proc. in al pari ausgegebenen Titeln der privilegirten
Schuld. Zu r*i Behuf wird eine neue Emission der r privilegirten Schuld
in Höhe von 5,744,008 Pfund Sterling veranstaltet. Die Titel werden den
Gläubigern direct eingehändigt werden, so daß diese nach allen Androhungen
beträchtlicher Reductionen nichts verlieren. Die Commission hat sich indeß
nicht auf die Regelung der ägyptischen Schulden beschränkt, sondern auch das
ägyptische Budget gründlich studiert, die Garantien der verschiedenen
Anleihen befestigt, die Ausgaben festgestellt und die Einnahmen in einer
Weise veranschlagt, welche den unangenehmen Ueberraschungen vorbeugen
wird, zu denen die fictiven Ziffern der Herren Göschen und Joubert Anlaß
gaben. Nunmehr wird das S#pptisch= Budget auf ernsten Berechnungen be-
ruhen, und neben den gewöhnlichen Hilfsquellen ein Refervefonds vorhanden
sein, aus dem die Ausgaben bestritten werden sollen, welche sich unmöglich
im vorans ganz genau bestimmen lassen, wie z. B. die schwebende Schuld
Sudaus und die der Regierung anheimfallende Garantie für die Bezahlung
der Coupons der Nothsch ildk schen Anleihe. Die von dem Ausschusse getrof-
fenen Maßregeln zeigen hinlänglich, daß Aegypten, im Besik eines von den Ge-
richten genehmigten Liquidirungsgesetzes, dem die Eigensinnigsten unter seinen
Glänbigern sich werden fügen müssen, endlich neue Bahnen betrilt, auf
denen es mittelst einiger Vorsicht und 2 Ehrlichkeit rasche Fortschritte wachen
kaun, vorausgeseyt, daß England und Frankreich auch fernerhin einig bleiben.