98 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 4.- 6.)
Amtes und die im Art. 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 14. Juli 1880
aufgeführten Folgen beschränkt, insofern nicht inzwischen eine Wiederbesetzung
der Stelle erfolgt ist. Art. 3. Von Ablegung der im § 4 des Gesetzes vom
11. Mai 1873 vorgeschriebenen wissenschaftlichen Staatsprüfung sind die-
jenigen Kandidaten befreit, welche durch Vorlegung von Zeugnissen den
Nachweis führen, daß sie die Entlassungsprüfung auf einem deutschen Gym-
nasium abgelegt, sowie ein dreijähriger theologisches Studium auf einer
deutschen Universität oder auf einem in Preußen bestehenden kirchlichen Se-
minare, hinsichtlich dessen die gesetzlichen Voraus- setzungen für den Ersatz des
Universitätsstudiums durch das Studium auf diesem Seminar erfüllt sind,
zurückgelegt und während dieses Studiums Vorlesungen aus dem Gebiete
der Philosophie, Geschichte und deutschen Literatur mit Fleiß gehört haben.
Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, auch im übrigen
von den Erfordernissen des § 4, sowie von dem Erfordernisse des § 11 des
Gesetzes vom 11. Mai 1873 zu dispensieren, auch ausländischen Geistlichen
die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der
im § 10 erwähnten Ämter zu gestatten. — Die Grundsätze, nach welchen
dies zu geschehen hat, sind vom Staatsministerium mit Königlicher Ge-
nehmigung festzustellen. Art. 4. Die Ausübung der in den §§ 13 ff. des
Gesetzes vom 20. Mai 1874 und in den Art. 4 ff. des Gesetzes v. 21. Mai
1874 den Präsentationsberechtigten und der Gemeinde beigelegten Befugnis
zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes und zur Einrichtung
einer Stellvertretung in demselben findet ferner nicht statt."
4. Mai. (Baden.) I. Kammer: lehnt den von der II. Kam-
mer beschlossenen Bittantrag an die Krone bez. Einführung des all-
gemeinen Stimmrechts für die Landtagswahlen einstimmig ab.
5—8. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: 1. Lesung der
Gewerbeordnungs-Novelle (Regelung des Hausierwesens). Lasker
greift dieselbe in überschwänglicher Weise an. Es werden aber auch
sonst vielfache Bedenken geäußert, ob es ratsam sei, den Kreis des
polizeilichen Ermessens so weit zu fassen, wie es der Entwurf tue.
Die nationalliberale Partei sichert ihre Mitwirkung zu, um die Vor-
lage in der Kommission zu einem gedeihlichen Fortschritt auf dem
Gebiete der Gewerbe zu gestalten. Dieselbe wird schließlich an eine
solche von 21 Mitgliedern gewiesen.
6. Mai. (Deutsches Reich u. Preußen.) Dem Kaiser
wird ein Urenkel geboren, ein Sohn des Prinzen Wilhelm, ältesten
Sohnes des Kronprinzen. Die Thronfolge ist dadurch menschlichem
Ermessen nach auf vier Generationen hinaus gesichert. Der kleine
Prinz erhält bei der Taufe den Namen Friedrich Wilhelm.
6. Mai. (Preußen.) Abg.-Haus: 2. Lesung der Verwen-
dungs-Gesetzvorlage. § 1 und 2 werden abgelehnt, worauf der
Finanzminister auf die Weiterberatung verzichtet.
Die Debatte ist nur eine ziemlich kurze. Rickert (Sez.) hält es
der Volksvertretung nicht für wüdig, ein die ganze Steuerreform um-
fassendes Gesetz in solcher Hetzerei durchzuberaten, nachdem mit Zustimmung