162 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Sept. 11.)
Widerspruch mit dem Wesen des Judentums, sowie mit dem Wesen des
christlichen Staatenbundes, und ein prinzipieller verhängnisvoller Fehler.
Obrigkeitliche Stellungen sind daher den Juden nicht einzuräumen, ebenso-
wenig Lehrämter an christlichen Schulen. 6) Unter dem sozialen Gesichts-
punkt oft Vertreter der nackten Geldmacht, wenig Anteil an der produktiven
Arbeit nehmend und daher an der damit verbundenen sozialen Verpflichtung
wenig beteiligt, sondern die Geldmacht fremdem Fleiße verdankend, ist das
moderne Judentum in einer Epoche, in welcher der Streit zwischen Arbeit
und Kapital bis zum Hervortreten von Umsturzparteien herausgebildet ist,
eine soziale Gefahr ersten Ranges. Die Finanzmacht der Juden ist ein
Hindernis selbständigen Staatslebens, ihr Börsentreiben die Wurzel ver-
derblicher Richtung des Geschäftslebens, ihr Einfluß auf Industrie und Ge-
werbe durch die Usurpation des die Arbeit bedrückenden Zwischenhandels
der Grund mannigfacher Volksnot. 7) Die Übelstände, welche der jüdische
Geist in Handel und Wandel, in Industrie und Landwirtschaft hervorruft,
sind durch die Kapitalmacht einschränkende Gesetze zu bekämpfen. Christen
knüpfen möglichst mit Christen Geschäftsverbindung. 8) Nur durch die Ver-
läugnung der christlichen Staatsidee und des nationalen Gedankens im
öffentlichen Leben und in der Gesetzgebung sind christliche Völker in Ab-
hängigkeit von dem Judentum geraten. Nur durch Hochhaltung der christ-
lichen Weltanschauung und durch Geltendmachung der nationalen Bedürfnisse
im wirtschaftlichen Leben, somit in der Gesetzgebung und Verwaltung wer-
den die christlichen Völker ihre naturgemäße Selbständigkeit wieder gewinnen.
Die Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften sind daher um ihre staats-
rechtliche Initiative zu ersuchen; die Völker aufzurufen, daß sie durch Pflege
des christlichen und durch Bekämpfung des jüdischen Geistes in Literatur und
Tagespresse, im staatlichen wie im kommunalen Leben die jeder Nation not-
wendigen Eigentümlichkeiten und Freiheiten verteidigen.“ Später wird auch
noch ein Thüngen-Fechen- bach'scher Antrag zum Beschluß erhoben,
der die Stöcker'schen Thesen dahin verschärft: „gegen die Einwanderung der
Juden aus dem Osten ist eine Grenzsperre zu errichten, und die Juden sind
vom Militärdienste auszuschließen, dagegen mit einer Kopf- und Wehrsteuer
zu belasten.“ Außerdem beschließt der Kongreß (einem Stöcker'schen Vor-
schlage gemäß) die Bildung eines permanenten antijüdischen Comités
nach dem Vorbilde der Alliance israélite universelle, dessen Mitglieder ver-
schiedenen Ländern angehören und deren Namen verschwiegen bleiben
sollen, sowie die Gründung einer internationalen antisemitischen
Revue.
11. September. (Deutsches Reich.) Nicht geringes Auf-
sehen macht eine an diesem Tage erschienene Bekanntmachung der
bayer. Regierung betr. die „Besetzung der Subaltern- und Unter-
beamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militär-
anwärten."
Die Grundsätze der Bekanntmachung sind zwischen den Regierungen
der deutschen Staaten im Bundesrate vereinbart worden. Bisher wurde
es in dieser Beziehung in den verschiedenen Staaten auch verschieden gehalten
und die nunnmehrige Regelung der Frage ist für manche Staaten und na-
mentlich auch für Bayern eine tief eingreifende. Hier war der Kreis der
mit Militäranwärtern zu besetzenden Stellen bisher ein ziemlich beschränkter
und die Konkurrenz von Zivilpersonen selbst für diesen Kreis nicht aus-
geschlossen. Jetzt wird dieser Kreis sehr erweitert und die Konkurrenz, das
Vorhandensein fähiger Militäranwärter vorausgesetzt, vielfach ganz aus-