392 Tranbreich. (März 11—21.)
men, die Kammer aber gestrichen hatte. Jules Simon, der spiritualistische Philo-
soph, der in seinen Schriften als ein Gegner aller positiven Religionen auftritt,
verteidigt seinen Antrag, daß der Name Gottes ausdrücklich in dem Geseh über
den Volksunterricht seinen Plah finde, nachdrücklich als Pflicht des Gesehgebers,
durch einen seierlichen Akt den ansteckenden Irrlehren der Zeit, die sich in Form
von unsinnigen Geiekvorichlägen schon bis ins Parlament einschlichen, ent-
gegenzutreten. Sein Antrag wird jedoch mit 158 gegen 116 Stimmen ver-
worfen. Bis dahin hat sich die Rechte um Jules Simon und seine Mittel-
partei geschaart: von da an aber tritt sie selbst auf den Plan. Zunächst
verlangt der Herzog v. Broglie, daß der Unterricht in der Moral und in
den Bürgerpflichten im Schulprogramm gestrichen werde, weil mit der Ge-
wissensfreiheit unverträglich und nur dazu bestimmt, für die Republik Pro-
paganda zu machen. Auch sein Antrag wird mit 181 gegen 93 Stimmen
abgelehnt. Nun übernimmt de Gavardie die Führung der Rechten und
die Stellung von Anträgen, wobei die Debatte immer leidenschaftlicher und
oft zu einem wahren Durcheinander von Zurufen und Vorwürfen wird, was
indes nicht wenig dazu beiträgt, die Majorität immer einiger zu machen.
Art. 2 des Gesehenlwurfes besagt, daß die Volksschulen außer dem Sonn-
tag noch einen Tag in der Woche freigeben sollen, damit die Schulkinder,
deren Eltern dies wünschen, jedoch nur „#außerhalb der Schulgebände", Ne-
ligionsunterricht empfangen können. Von den zahlreichen Amendements,
mit welchen die Freunde des Heligion- zunterricht diesem Arkikel die Spitze
abzubrechen suchten, ist das Waddington's das mäßigste; nach demselben
sollte es dem Departemenlalrat freistehen, auf Wunsch der Eltern den Geist-
lichen der verschiedenen Bekenntuisse zu gestatten, an Sonn= und Feiertagen
oder elwa Abends „ in den Schulgebänden" Religionsunterricht zu erteilen.
Der Unterrichtsminister Ferry macht gegen diesen Antrag geltend: man
müsse dem in Art. 1 sanktionierten Prinzip einer nicht gottlosen, wie man
fälschlich behauptet habe, aber neutralen Bolksschule nun auch in der An-
wendung treu bleiben. Administrativ werde man dem Religionsunterricht
schon die gebührende Erleichterung gewähren; aber es müsse jedem Kouflikt
zwischen dem geistlichen und weltlichen Lehrelement vorgebeugt und darum
könne auf gesetzliche Ausnahmen nicht eingegangen werden. Das Amende-
ment Waddingkon wird hierauf mit 151 gegen 124 Stimmen verworfen
und der Art. 2 mit 173 gegen 81 Stimmen votiert.
11. März. Kammer: Kommission für die Magistraturvor-
lage: erklärt sich mit 8 gegen 3 Stimmen für die zeitweilige Su-
spension der Unabsetzbarkeit der Nichter, lehnt dagegen die Wahl
der Richter mit 9 gegen 2 Stimmen ab.
14. März. Kammer: beschließt, den Zinsfuß in bürgerlichen
Geschäften nach dem Gesetz vom 3. September 1807 mit 5 Prog.
aufrecht zu halten, dagegen den Zinsfuß in Handelssachen, der bis-
her auf 6 Proz. normiert war, freizugeben.
18. März. Der Jahrestag der Kommune wird durch 22
Bankette begeichnet, an denen ca. 4000 Personen teilnehmen, geht
aber sonst, von einer Brandrede der Louife Michel abgesehen, ziem-
lich ruhig vorüber.
21. März. Die f. Z. ausgewiesenen Benediktiner, die wieder