Lerbien. (März 15 Juni 22.) 479
PSsterreichs, versichert hat, beschließt die Skupschtina einstimmig, den
Fürsten zum König von Serbien zu erheben. Die ganze Skupschtina,
145 Mitglieder, überbringt Milan den Veschluß und dieser nimmt
ihn an. Die Stadt Belgrad feiert das Ereignis mit großem und
allgemeinem Jubel. Der erste, der den neuen König beglückwünscht,
ist der österr.-ungar. Gesandte.
15. März. Skupschtina: Die Opposition verlangt von der
Regierung sofortige Antwort bez. der Verluste Serbiens bei der
Union gencrale und droht mit ihrem Austritt.
17. März. Skupschtina: Die ganze radikale Opposition, 51
Mitglieder, erklären ihren Austritt aus der Versammlung und legen
ihre Mandate nieder; 6 liberale Abgg. schließen sich ihnen an. Die
Regierung beschließt, für alle 57 Neuwahlen auszuschreiben und ver-
tagt die Skupschtina bis nach Beendigung derselben.
11. April. Die Regierung schließt einen Vertrag mit dem
Pariser (omptoir d'iescompte für die Ausführung des serbischen
Bahnnetzes, der für Serbien unter den obwaltenden Umständen als
ziemlich günstig betrachtet wird.
— Mai. Die Regierung hat bei den Neuwahlen zur Skup-
schtina für die ausgetretenen 57 Mitglieder nur 5 von ihren An-
hängern durchzusetzen vermocht, während die Ausgetretenen meist
mit großen Mehrheiten, zum Teil sogar einstimmig wieder gewählt
wurden. Die Negierung hätte aber wenigstens 12 Sitze gewinnen
müssen, da die Slupschtina aus 160 Mitgliedern besteht und zur
Beschlußfassung eine Dreiviertel-Majorität erforderlich Ist.
7. Juni. Das Ministerium Pirostchanetz bietet dem König
seine Entlassung an. Der König nimmt sie jedoch nicht an.
17. Juni. Wiederzusammentritt der Skupschtina. Die Ra-
dikalen legen ihre Mandate neuerdings nieder. Die Regierung ge-
bietet daher in der Versammlung wohl über eine einfache, nicht
aber über die zur Beschlußfassung erforderliche Mehrheit und die
Versammlung ist daher beschlußunfähig. Die Mehrheit greift zu
einem parlamentarischen Staatsstreich, indem sie die radikalen Neu-
wahlen für null und nichtig erklärt und dagegen diejenigen Kan-
didaten der Regierungspartei, welche nach den Radikalen die meisten
Stimmen erhalten haben, für gewählt anerkennt. Ein kal. Dekret
verfügt, daß die ausgetretenen Deputierten zum dritten Mal nicht
mehr wahlfähig seien.
22. Juni. Skupschtina: Der Finanzminister legt den neuen