20 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 6— 7.)
worden, die bestehenden Verpflichtungen der Rübenzuckerfabrikanten bezüglich
der Offenlegung ihrer Betriebsergebnisse zu erweitern, derartige Verpflichtungen
auch den Inhabern von Zuckerraffinerien und selbständigen Anstalten zur
Entzuckerung der Melasse aufzulegen, sowie die Steuerkontrole bezüglich der
Richtigkeit der Anschreibungen der Fabrikanten über die Zuckerausbeute schärfer
zu handhaben. Von anderer Seite sei dagegen im Interesse der Industrie
dringend davon abgeraten worden, ein weiteres amtlicher Eindringen in die
Betriebsergebnisse der einzelnen Zuckerfabriken in Aussicht zu nehmen. Die
Anordnungen, welche zur Verbesserung der statistischen Ermittelungen über
das Ausbringen an Zucker ans den Rüben getroffen werden möchten, könnten
naturgemäß erst nach Ablauf einiger Jahre Früchte zu tragen anfangen.
Es erscheine aber mit Rücksicht auf die Reichsfinanzen wie auf das eigene
Interesse der Rübenzuckerindustrie wünschenswert, der Frage einer Reform der
Rübenzuckersteuer schon alsbald näher zu treten. Es wird daher beantragt,
eine aus Beamten des Reichs und einzelner Bundesstaaten, sowie aus Sachverständigen
der Zuckerindnstrie und des Rübenbaues bestehende Kommission
einzusehen, um zu untersuchen, auf welchen Gründen der finanzielle Rückgang
der Rübenzuckersteuer beruht und in welcher Weise eine geeignete Abhilfe zu
schaffen sein würde. Die Kommission habe das von ihr für ihre Arbeiten
aufzustellende Programm dem Bundesrat vorzulegen und demselben über ihre
Verhandlungen und die Ergebnisse ihrer Untersuchung Bericht zu erstatten.
Wenn aber die Kommission ihre Arbeiten noch so sehr beschlennigr, so könne
doch frühestens erst in der nächsten Reichstagssession ein Gesetzentwurf über
den Gegenstand vorgelegt werden. Daher empfehle es sich, schon jetzt einen
vorläufigen Schritt zu thun.
6.—7. Februar. (Deutsches Reich.) Achte Generalversammlung
der sog. Steuer= und Wirtschafts-Reformer (Agrarier) in Berlin.
Frhr. v. Mirbach eröffnet sie mit einer Rede, in deren Eingang er
bedauert, daß die gegenwärtige Zusammensetzung des Reichstags es der Regierung
unmöglich mache, auf der 1870 beschrittenen Bahn der Zollerhöhungen
weiter Zu kommen. Er bedauert, daß auch ein Teil der Konservativen
sich für direkte Steuern ausspreche, die er wenn möglich ganz beseitigen wolle.
Dann beklagt er, daß die Zucker- und Branntweinbereitung, die beiden einträglichsten
Nebengewerbe der Landwirtschaft, mit erhöhten Steuern bedroht
werden; tröstlich sei es dagegen, daß die Bauern sich regten und Vereine
bildeten. So sei es recht! Der kleine und der große Grundbesitz müsse Zusammenhalten
ect. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten und werden
nach lebhafter Diskussion einstimmige Beschlüsse gefaßt: 1) auf Grund
eines schriftlichen Referats des Frhrn. v. Thüngen-Roßbach eine Resolution
zu Gunsten der Bauernvereine und daß in allen Provinzen förmliche Bauerntage
veranstaltet werden möchten; 2) zu Gunsten einer vertrags -mäßigen Doppelwährung
und zu Bekämpfung der Goldwährung als einer der wichtigsten
Aufgaben der Sozialreform; endlich 3) bez. der Mittel zur Abhilfe der Verschuldung
und Zersplitterung des Grundbesitzes: „Hierfür erscheint geboten:
a) eine Einschränkung des römischrechtlichen Pflichtteilerechtes für den Grundbesitz
b) Ersatz der kündbaren Kapitalschuld durch die unkündbare und amortisierbare
Schuld — insbesondere durch Bildung landschaftlicher Kreditinstitute
auch für den kleineren Grundbesitz — und durch Ausdehnung der bestehenden
landschaftlichen Kreditinstitute über die erste Hypothek hinans, unter Bildung
besonderer Schuldbriefe für die ferneren Eintragungen; c) eine staatliche Beschränkung
der Beleihungsgrenze von Grund und Boden; 1(1) für den Personalkredit
eine den Bedürfnissen des Grundbesitzes entsprechende Organisation der
Reichsbank; e) eine wirksame Kontrole der Gerichtsvollzieher in Bezug auf